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1. Geschichte des deutschen Volkes und Landes - S. 235

1869 - Hannover : Hahn
235 Christian Viii. Tode (20. Jan. 1848) unter seinem Sohne und Nachfolger Friedrich Vii. zum Ausbruch. Denn dieser, geleitet von der National- oder sogen, eiderdänischen Partei (weil sie Dänemark bis zur Eider ausgedehnt wissen wollte), ging offen darauf aus, das mit Holstein durch Verträge und die Sympathien der Mehrzahl seiner deutschen Bevölkerung eng ver- knüpfte Schleswig von jenem zu trennen, und durch eine gemeinsame Verfassung für immer Dänemark einzuverleiben. Hier- über brach in den Herzogthümern ein Aufstand aus; es wurde eine provisorische Regierung niedergesetzt, die ihren Sitz in Rends- burg nahm. In Frankfurt wurde die Sache der Herzogthümer unter dem Eindrücke der lebhaften Thcilnahme, den ste überall bei dem deutschen Volke gefunden hatte, für eine deutsche Angelegenheit erklärt. Der Bundestag hatte schon am 4. April 1848 be- schlossen, die alte Verbindung zwischen Schleswig und Holstein aufrecht zu erhalten, und zu diesem Zwecke Bundestruppen (Preu- ßen und das zehnte Bundesarmeecorps) in die Herzogthümer ein- rücken zu lassen. Ferner hatte die im Mai eröffnete deutsche Nationalversammlung auch Abgeordnete Schleswigs unter seine Mitglieder ausgenommen. 4) So entstanden der wechselvolle holsteinische Conflict und der dadurch hervorgerufene deutsch-dänische Krieg, der, durch Waffenstillstände und Unterhandlungen öfter unterbrochen, durch mehrere Jahre ohne entscheidendes Resultat für die rechtliche Stellung der Herzogthümer sich hinschleppte. Erst der am 15. Nov. 1863 unerwartet erfolgte Tod Königs Friedrich Vii. änderte die ganze Lage der Dinge und führte die gänzliche Befreiung der Elb- herzogthümer von der dänischen Fremdherrschaft herbei. 5) Denn auf dem dänischen Throne folgte nun Christian Ix. Prinz von Glücksburg, der mit einer Schwestertochter des Königs Christian Viii. vermählt war. Diesem Agnaten des oldenbur- gischen Gesammthauses (aus der weiblichen Linie) war für den Fall des Ausstcrbens des dänischen Königshauses durch einen von den europäischen Mächten anerkannten ' Tractat zu London (vom 8. Mai 1852) die Thronfolge in der gesammten dänischen Monarchie zugesichert worden. Aber mit diesem Thronwechsel war der bisherige Anspruch der dänischen Krone auf den Fortbesitz des Herzogthums Holstein unzweifelhaft erloschen. Dessen ungeachtet ließ sich der neue König, gestützt auf den unklaren londoner Tractat und auf Andringen der eiderdänischen Partei bestimmen, schon wenige Tage nach seiner Thronbesteigung (am 18. Novbr.) One neue Verfassung zu genehmigen, welche das Herzogthum Schleswig vollständig dem Königreich Dänemark einverleiben jollte. Dagegen wollte Christian Ix. für die deutschen Bundes-
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