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1. Geschichte des deutschen Volkes und Landes - S. 236

1869 - Hannover : Hahn
236 länder Holstein und Lauenburg die bloße Personalunion jetzt zu Recht erkennen. 6) Indessen wurde in Holstein, wo nur der Mannsstamm zur Succession berechtigt war, dem Dänenkönig die Huldigung verweigert. Die Mehrzahl der Bevölkerung zeigte sich vielnrehr entschlossen, den Erbprinzen Friedrich von Au gusten bürg, den zur Erbfolge in Holstein am meisten berechtigten Agnaten, als Herzog anzuerkennen und ihm als Landesherrn zu huldigen. Uebrigens hatte die Sache der Elbherzogthümer längst die lebhaf- teste Theilnahme aller Kreise des deutschen Volkes erregt; man erblickte in ihr ein hohes nationales Interesse des gesammten Deutschlands. Dieser öffentlichen Stimmung vermochte selbst der Bundestag sich nicht zu entziehen. Er beschloß am 7. Dec. 1863 eine Bundesexecution gegen Dänemark, um es zum Nachgeben zu bestimmen, und behielt sich die Entscheidung über die Successtons- frage in Holstein vor. Mit der Vollstreckung der Execution wurden Sachsen und Hannover beauftragt, deren Truppen noch vor Ende des Jahres die beiden Bundesländer Holstein und Lauen bürg besetzten. §. 118. Fortsetzung. Befreiung der Elbherzogthümer von dänischer Fremdherrschaft. 1) Dies war die Lage der Dinge, als mit Anfang des Jahres 1864 eine folgenreiche Wendung in der Politik der beiden leitenden deutschen Großmächte eintrat. Diese hatten am 14. Januar am Bunde den Antrag gestellt, daß auch Schleswig einstweilen in Besitz genommen werden solle, was jedoch von der Majorität des Bundestages (11 gegen 7 Stimmen) abgetehnt wurde. Jetzt hielten es Oe streich und Preußen ihrer Stellung und den politischen Plänen, welche die eine oder die andere dieser beiden Mächte bereits im Geheimen hegen mochte, für angemessener, fortan mit Uebergehung des Bundestages lediglich als europäische Großmächte Dänemark gegenüber zu handeln, und den holsteinischen Conflict, in den sich bereits andere Großmächte (Rußland, England, Frankreich) wieder einmischen wollten, selbstständig zur Entscheidung zu bringen. 2) Nach einer geheimen Verabredung stellten Oeftreich und Preußen an die dänische Negierung die Forderung, die neue Verfassung (vom 18. Novbr. 1863) hinsichtlich der Einverleibung des zwar nicht zum deutschen Bunde, wohl aber zu Holstein gehörigen schleswigischen Landes abzuändern. Als dies in Kopenhagen verweigert wurde, überschritten am 1. Februar 1864 preußische Truppen unter dem Prinzen Friedrich Karl und östreichische unter dem General von Gablenz die
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