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1869 -
Hannover
: Hahn
- Autor: Beck, Joseph
- Auflagennummer (WdK): 3
- Sammlung: Geschichtsschulbuecher vor 1871
- Schulbuchtyp (WdK): Lehrbuch
- Schultypen (WdK): Höhere Lehranstalten
- Schultypen Allgemein (WdK): Höhere Lehranstalten
- Bildungsstufen (OPAC): ISCED 3 – Sekundarstufe 2, Klassen 9/10/11 – 12/13
- Schulformen (OPAC): Höhere Unterrichtsanstalt
- Inhalt Raum/Thema: Deutsche Geschichte
- Geschlecht (WdK): Jungen
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Eider; über beide führte der greise Feldmarschall Wrangel
den Oberbefehl.
3) Unter glänzenden Waffenthaten verdrängten die Verbün-
deten die dänischen Truppen, die überall tapfern Widerstand leisteten,
aus Schleswig. Am 18. April erstürmten die Preußen die
festeste Stellung der Dänen, die düppler Schanzen, woraus
bald auch Jütland in die Hände der Verbündeten fiel. Ver-
gebens suchte eine zu London eröffnete Conferenz der europäischen
Großmächte (April bis Juni) zu vermitteln. Erst als die Preu-
ßen unter dem General Herwarth von Bittenfeld den Alsensund
überschritten und die Insel Alsen eroberten (26.-29. Juni), und
die Oeftreich er ihrerseits durch den Ottensund bis zur Insel
Mors vordrangen, war das auf's Aeußerste bedrängte Dänemark
zum Nachgeben bereit.
4) Am 20. Juli wurde vorläufig ein Waffenstillstand abge-
schlossen, und darauf zu Wien über den Frieden unterhandelt.
Die Präliminarien desselben wurden am 1. Aug., der Friedens-
vertrag selbst am 30. Oct. 1864 von Dänemark, Oeftreich und
Preußen unterzeichnet. Gemäß dieses wiener Friedens trat König
Christian Ix. alle seine Rechte auf Schleswig-Holstein und
Lauen bürg an die beiden deutschen Großmächte ab, und ver-
sprach , deren gemeinsame Verfügungen über die Herzogthümer
anzuerkennen.
5) Der wiener Frieden, der die Herzogthümer in den
gemeinsamen Besitz von Oeftreich und Preußen brachte, war
ohne Theilnahme des deutschen Bundes abgeschlossen worden.
Die beiden Großmächte gedachten nun ihr erlangtes Verfügungs-
recht in vollem Maße zur Geltung zu bringen. Auf ihr Ver-
langen mußte der Bund seine Executionstruppen, Hannoveraner
und Sachsen, aus Holstein und Lauenburg zurückziehen, da die
Execution keinen Zweck mehr habe; die provisorische Verwaltung
des Landes ging von den Bundescommissarien in die Hände
östreichischer und preußischer Civilcommissäre über.
§. 119.
Der deutsche Krieg im Jahre 1866.
1) Oeftreich und Preußen hatten den langjährigen däni-
schen Conflict für sich zur Entscheidung gebracht, und dabei den
deutschen Bund von jeder selbstständigen Theilnahme ausge-
schlossen. Damit war die Bundesautorität, die bisher ver-
mittelnd zwischen den beiden leitenden Großmächten und ihren
einander durchkreuzenden Ansprüchen stand, thatsächlich beseitigt.
Ein solcher Zustand Deutschlands war für die Dauer unhaltbar;
der deutsch-dänische Krieg, der längst für Deutschland einen