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1. Geschichte des deutschen Volkes und Landes - S. 243

1869 - Hannover : Hahn
243 eines norddeutschen Bundesstaates unter Preußens Füh- rung, so wie zu den territorialen Veränderungen, welche Preußen nördlich von der Linie des Mains zum Zwecke seiner Abrundung und Vergrößerung machen würde, d. i. zur Einverleibung von Schleswig-Holstein, Kurhessen, Nassau und der freien Stadt Frankfurt in den preußischen Staat. Doch sollten die nördlichen Districte von Schleswig, wenn deren dänische Be- völkerung in freier Abstimmung sich dafür aussprechen würde, an Dänemark zurückgegeben werden. Die deutschen Staaten südlich von der Mainlinie, Baiern, Würtemberg, Baden, Großherzogthum Hessen in seiner Südhälfte, sollten unabhängige Staaten sein, mit der Freiheit, sich beliebig zu gruppiren und ihre nationalen Beziehun- gen mit dem norddeutschen Bunde durch besondere Verträge zu ordnen. Für Kriegskostenentschädigung zahlte Oestreich 40 Mili. Thaler, wobei jedoch 20 Mill. für den von Oestreich im dänischen Kriege gemachten Aufwand und für Verpflegung der preußischen Truppen in Abzug kamen. 3) Die Friedensunterhandlungen mit den süddeutschen Staaten kamen nach einander zu Berlin zum Abschlüsse, und zwar mit Würtemberg am 13. Aug., mit Baden am 17. Äug. und mit Baiern am 22. Aug. 1866. Jene hatten ihrerseits die Be- stimmungen des Prager Friedens anzuerkennen und Kriegskosten an Preußen zu bezahlen, und zwar Würtemberg 8 Mill., Baden 6 Mill., Baiern 30 Millionen; letzteres mußte ferner zum Zwecke der Grcnzberichtigung ein kleines Gebiet, etwa 10 Qua- dratmeilen mit 33,000 Einwohnern, an Preußen abtreten. 4) Mit dem Großherzogthum Hessen kam die Friedenscon- vention am 3. Sept. zu Berlin zu Stande. Der Großherzog trat die Landgrafschaft Hessen-Homburg mit der Grafschaft Meisen - heim und einige Districte in Oberhessen, im Ganzen etwa 18 Q.- Meilen mit 64,000 Einwohnern, an Preußen ab, erhielt dagegen einige Enclaven (Nauheim, Oberrad u. a.) und zahlte 3 Mill. Kriegskosten. Außerdem sollte fortan die Provinz Oberhessen dem norddeutschen Bunde angehören und Preußen das ausschließliche Besatzungsrecht in der Festung Mainz zustehen. Der Friede mit dem Königreich Sachsen gelangte am 21. Oct. zu Berlin zum Abschlüsse. Sachsen trat dem norddeutsch e n Bunde bei und zahlte 12 Mill. Kriegskosten; das feste Pirna sollte eine gemischte Besatzung erhalten. 5) Durch ein vom preußischen Landtage genehmigtes Gesetz vom 3. Oct. 1866 war die förmliche Einverleibung des bisherigen Königreichs Hannover, des Kurfürstenthums Hessen, des Her- zogthums Nassau und der freien Stadt Frankfurt und einiger- kleineren Gebiete, ebenso dre der beiden Elbherzogthümer Schleswig- 16 *
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