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1. Die Neuere Geschichte - S. 213

1850 - Hannover : Hahn
213 Bruder Johann und König Philipp August von Frankreich benutzen, um die Besitzungen auf dem Festlande unter sich zu theilen. Daher nach Richard's endlicher Befreiung (1194) erneuter Krieg mit Frankreich. Doch ward jener, als er einen seiner Vasallen in seinem Schlosse in der Normandie umlagerte, durch einen Bogenschützen schon 1199 tödtlich verwundet. 8. 141. Johann ohne Land. Entwickelung der englischen Verfassung. 1) Johann ohne Land *) (1199 — 1216), Ni ch ard's schwacher und lasterhafter Bruder und Nachfolger, war fortwäh- rend in Fehden mit Frankreich und mit den aufstrebenden Baro- nen begriffen. Folgenreich ward der Streit, in den Johann wegen der Wahl eines Erzbischofs von Canterbury mit Jnno- cenz 111. gerieth. Als nämlich bei einer zwiespältigen Wahl für diese erste Kirchenwürde Englands der Papst die Erhebung des Cardinals Stephan Langton auf den Erzstuhl von Canterbury bewirkte, widersetzte sich König Johann, der seine Rechte verletzt glaubte, beuahm sich aber hierbei höchst willkürlich und grausam. Vergebens warnte Innocenz Iii. Nach länger« Verhandlungen belegte der Papst England mit dem Juterdicte (1208) und erklärte den gebannten König der Krone für verlustig (1211), als dieser die Geistlichen, welche sich weigerten, Gottesdienst zu hatten, durch bewaffnete Schaaren vertreiben ließ. Die Unterthanen wurden des Eides der Treue entbunden und der König von Frankreich zur Vollstreckung des Bannes eingeladen. Als zu gleicher Zeit auch die Barone gegen Johann auftraten, so unterwarf sich die- ser gänzlich dem römischen Stuhle und nahm sogar England von dem Papste zu Lehen. Philipp August setzte indeß den Krieg fort und schlug Johann und dessen Verbündeten, den Kaiser Otto Iv., bei Borines in Flandern (1214). 2) Zu gleicher Zeit wurde König Johann von dem aufge- standenen Adel und Clerus gezwungen, den großen Freiheitsbrief (die Magna Charta libertatum) zu unterzeichnen (19. Juni 1215). Es wurden darin der Geistlichkeit Freiheit der Wahlen und den Lehnsträgern Ermäßigung der Lebnsgebühren zugesichert; ferner ward versprochen, daß ohne ihre Bewilligung keine Aufla- gen gemacht, den Städten keine willkürliche Zölle auferlegt und kein freier Mann, es geschehe denn durch ein Gericht von seines Gleichen, verurtheilt werden solle. Die Magna Charta ward die Grundlage der unter fortwährenden Kämpfen mehr und mehr sich erweiternden Freiheiten des englischen Volkes. Schon unter seinem Sohne 3) Heinrich 111. (1216—1272) ward die Magna Charta mehrmals verletzt, von neuem bestätigt und zuletzt wesentlich er- weitert. Die Verschwendungen dieses Königs, seine Begünstigung
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