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1. Theil 2 - S. 208

1827 - Breslau : Max
£08 will euch dem Tode entführen." So ging er ihm voran, drang durch das dichte Gebüsch, sprang von Stein zu Stein, und kam nach einer Stunde glücklich mit dem Erzherzoge unten an. Welch eine Freude! Alle drängten sich um den geliebten Thronerben, der ihnen zum zweiten Mal geschenkt war. Als man sich aber nach dem Führer umsah, so war er nicht mehr zu finden; er hatte sich im Gedränge verloren. Die Rettung war aber so unverhofft und wunderbar, daß Viele glaubten, es sey wohl ein Engel ge- wesen. — Je größer die Gefahr war, desto lieber war sie ihm. Oft ging er selbst auf die Bärenjagd aus, und tödtete drei dieser Unthiere mit eigner Hand. Ein ander Mal kroch er zu einem Paar Löwen in den Kasich, und da diese wild auf ihn anspran- gen, ergriff er ruhig eine Schaufel, und schlug so lange auf sie los, bis sie sich still hinlegten. Seine Regierung dauerte von 1493 bis 1519. Von ihm ist besonders dreierlei zu merken, der ewige Landfriede, die Ein- theilung Deutschlands in zehn Kreise und die Einrichtung des Postwesens. Das Faustrecht, welches fast nirgends so allgemein als in Deutschland geübt wurde, hatte bisher noch immer fortgedauert, so viele Befehle auch die schwachen Kaiser dagegen gegeben hat- ten. Denn die großen und kleinen Raubritter trotzten auf ihren Felsenburgen der Ohnmacht des Kaisers, und Keiner kümmerte sich viel um seine Befehle. Da trat Maximilian, der nach seines Vaters Tode zum Kaiser gewählt war, auf, und half der Sache aus dem Grunde. Er verbot nicht nur jede Selbsthülfe, sondern er sorgte auch dafür, daß ein Jeder sein Recht durchführen könnte. Dazu setzte er ein Gericht nieder aus erfahrenen Männern, das Reichskammergericht, vor welchem selbst jeder Reichsfürst belangt werden konnte. Es bekam seinen Sitz anfangs in Frank- furt am Main, nachmals in Speier, und zuletzt in Wetzlar. Da- durch nun wurde der Land friede in Deutschland hergestellt, und wenn auch noch dann und wann einzelne Räubereien und Gewaltthätigkeiten begangen wurden, so wurden sie doch streng bestraft, und kamen immer seltener vor. Um aber die Ordnung besser handhaben zu können, theilte er Deutschland in zehn Kreise ein, die, von Norden nach Sü- den gerechnet, folgende waren: der westphälischc, obersächsische
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