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1. Die Geschichte der Deutschen - S. 105

1824 - Herborn : Krieger
105 und weißer, herrlicher Gestalt, kühn, flink und kräftig *). Auswärtige Schriftner geben ihr auch deß Zeuqniß. werfen ihr aber Leichtsinn nnö Schlüpfrigkeit in Wort und Werk vor, daß also die reine, gediegene Gesittung früherer Zeit in der Berührung mit den Römern, vielleicht auch durch die veränderte Verfassung gelitten zu ha- den scheint. Ihre innere Geschichte verdeckt wäh- rend zweier Jahrhunderte ein dichter Schleier vor unseren Augen. Bei den Ckatten, dem Hanptvolke des Bundes, war die Fürstenwürde erblich. Wahrscheinlich aber waren die Heer- führer Ge nobau des, Markomer und S u n- n o, die ums Jahr 38ö auf einem Raubzug nach Gallien genannt werden, aus einem chattjscheu Fürstenhaus. Der Name des Genobaudes kommt nicht mehr vorz Markomer geriet!) (im I. 399) in die Gefangenschaft der Römer, und Sunno kam bald hernach durch das Schwert seiner Landsleute um. Das Volk wählte nun einen Sohn des Markomer, den Faramnnd, znm König, Un- ter diesem (ums I. 422') wurden die Gesetze, deren Archiv bisher das Bewußtsein des Volkes war, schriftlich verfaßt **), Als Verfasser werden der A roga st. Sa Ioga st, Bodo- gast und Windogast d. i. die Besitzer der *) Prol. ad. Leg. Sal. **) Es ist durchaus kein triftiger Grund vorhan- den, warum eine spatere Zeit der Abfassung anzuneh- men wäre. Die vecrel. Cliildeberti Xvi. ipiricfyt augen- fallid? dafür, daß die Gesetze in vorchristlicher Zeit nie- derge^chr>eben worden. Als Chlodwig zum Christen- lhum übergetreten war, ließ er, und nach ihm noch Theodorich, Childebert und Chlothax datz Gesetzbuch rcvidiren. So erklärt sich Tu. 50.' L. S.
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