1824 -
Herborn
: Krieger
- Autor: Schmitthenner, Friedrich
- Hrsg.: ,
- Sammlung: Geschichtsschulbuecher vor 1871
- Schulbuchtyp (WdK): Lehrbuch
- Schultypen (WdK): Höhere Lehranstalten
- Schultypen Allgemein (WdK): Höhere Lehranstalten
- Bildungsstufen (OPAC): ISCED 2 – Sekundarstufe 1, Klassen 5/6/7 – 8/9/10
- Schulformen (OPAC): Höhere Unterrichtsanstalt
- Inhalt Raum/Thema: Deutsche Geschichte
- Geschlecht (WdK): Jungen
329
1) Der Kurfürst von Mainz soll inner Mo,
nathsfrist nach Erledigung des Throns die ein,
zelen Kurfürsten zur Wahl inner drei Msuarhen
nach Frankfurt anr Main einladen.
2) Sieben Fürsten haben eine Wahlstimme:
die drei geistlichen von Mainz, Trier und Köln,
dann der König von Böhmen, der Pfaljgraf am
Rhein, der Herzog von Sachsen und der Mark-
graf von Brandenburg.
3) Die Kurfürsten erhalten das jm de non
evocando, d. t. cs findet keine Berufung von ibt
nen an kaiserliche Gerichte Statt, außer wegen
verweigerter Rechtshilfe; (zudem wurden ihnen
noch die größten Rechte zuerkannt»)
4) Mir der Kurstimme sollen die Erzämter
verbunden sein.
5) Während der Erledigung des Throns soll
das Aeichsvicariat von dem Kurfürsten von der
Pfalz (bei Rhein) und dem Herz>^ von Sach,
sen geführt werden, von jenem, wo fränkisches,
von diesem aber, wo sächsisches Recht gilt.
Die goldene Bulle mag wol zur Befesti,
gung der Ruhe beigetrageu haben, aber die
Spaltung des Reiches wurde durch sie sogar
reichsgrundgesetztich, und indem die Kurfürsten
mir der anerkannten Landeshoheit auch die un,
beschrankte Gerichtsbarkeit über alle in ihrem
Gebiete Gesessene erhielten, wurden diese in wat),
re Landesunterthanen verwandelt. Sehr natür-
lich wurden dadurch nun der Herrenstand, die
Ritterschaft und die Städte, wenn sie ihre Seid,
ständigfett erhalten wollten, gedrängt, i t Eini-
gungen und Eidgenossenschaften zusammenzutrc-
ten, und somit die l a n d st ä n d i sch e n Ver-
bindungen veranlaßt.
^ Ein Element zur Entstehung der landstani
bischen Verfassung war in der airen Mi-