Anfrage in Hauptansicht öffnen

Dokumente für Auswahl

Sortiert nach: Relevanz zur Anfrage

1. Die Geschichte der Deutschen - S. 329

1824 - Herborn : Krieger
329 1) Der Kurfürst von Mainz soll inner Mo, nathsfrist nach Erledigung des Throns die ein, zelen Kurfürsten zur Wahl inner drei Msuarhen nach Frankfurt anr Main einladen. 2) Sieben Fürsten haben eine Wahlstimme: die drei geistlichen von Mainz, Trier und Köln, dann der König von Böhmen, der Pfaljgraf am Rhein, der Herzog von Sachsen und der Mark- graf von Brandenburg. 3) Die Kurfürsten erhalten das jm de non evocando, d. t. cs findet keine Berufung von ibt nen an kaiserliche Gerichte Statt, außer wegen verweigerter Rechtshilfe; (zudem wurden ihnen noch die größten Rechte zuerkannt») 4) Mir der Kurstimme sollen die Erzämter verbunden sein. 5) Während der Erledigung des Throns soll das Aeichsvicariat von dem Kurfürsten von der Pfalz (bei Rhein) und dem Herz>^ von Sach, sen geführt werden, von jenem, wo fränkisches, von diesem aber, wo sächsisches Recht gilt. Die goldene Bulle mag wol zur Befesti, gung der Ruhe beigetrageu haben, aber die Spaltung des Reiches wurde durch sie sogar reichsgrundgesetztich, und indem die Kurfürsten mir der anerkannten Landeshoheit auch die un, beschrankte Gerichtsbarkeit über alle in ihrem Gebiete Gesessene erhielten, wurden diese in wat), re Landesunterthanen verwandelt. Sehr natür- lich wurden dadurch nun der Herrenstand, die Ritterschaft und die Städte, wenn sie ihre Seid, ständigfett erhalten wollten, gedrängt, i t Eini- gungen und Eidgenossenschaften zusammenzutrc- ten, und somit die l a n d st ä n d i sch e n Ver- bindungen veranlaßt. ^ Ein Element zur Entstehung der landstani bischen Verfassung war in der airen Mi-
   bis 1 von 1
1 Seiten  
CSV-Datei Exportieren: von 1 Ergebnissen - Start bei:
Normalisierte Texte aller aktuellen Treffer