1824 -
Herborn
: Krieger
- Autor: Schmitthenner, Friedrich
- Hrsg.: ,
- Sammlung: Geschichtsschulbuecher vor 1871
- Schulbuchtyp (WdK): Lehrbuch
- Schultypen (WdK): Höhere Lehranstalten
- Schultypen Allgemein (WdK): Höhere Lehranstalten
- Bildungsstufen (OPAC): ISCED 2 – Sekundarstufe 1, Klassen 5/6/7 – 8/9/10
- Schulformen (OPAC): Höhere Unterrichtsanstalt
- Inhalt Raum/Thema: Deutsche Geschichte
- Geschlecht (WdK): Jungen
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ntfiesiautat (Dicnstmannfchaft S. 236) ge-
geben. Immer hatten die Ministerialen bei der
Wahl oder Ernennung des Grafen, Herzogs oder
Btschoffs großen Einfluß, ihr Verein war ge,
wißer Maßen der Staatsrath des Landes,
und die Berathungen, welche die Fürsten bei
Gelegenheit der Hofrage mit ihnen pflogen, wa,
ren die Anfänge der Landtage. Das Recht
der Städte, neben der Geistlichkeit und
der Riltersch aft ans Landtagen zu erscheinen,
gründete sich ursprünglich darauf, daß die ersten
Behörden herrschaftliche Dienstmannen
gewesen waren, in deren Rechte um diese Zeit
der dritte Stand, als er die Theilnahme an der
Stadtverwaltung erwarb, auch einrückte. —
Ein anderes, bedeutenderes lag in dem Streben,
bei der endlich vollendeten Landeeherrlichkeit der
Fürsten, hergebrachte Gerechtsame, welche di-
Städte kraft ihrer Privilegien, die Ritterschaft
kraft der durch das Lehn, und Dienstrecht de,
stimmten Normen besaß, gegen Eingriffe, vor,
nehmlich gegen willkürliche und übermäßige Aus,
fchretbung von Beden, zu schirmen. — Das
erste berechtigte, das zweite berechtigte und be,
stimmte zugleich die Stande zu engeren
Verbindungen, die allmählich mit dem be,
stimmten Recht erscheinen, das Land gegen den
Landesherr« zu vertreten.
Durch die in der goldenen Bulle ihnen zu,
erkannten Vorrechte und durch Errheilung von
teid bestimmte Karl Iv. die Kurfürsten zur
lahl seines Sohnes Wenzel (16:en Iun. 1576)
und starb am 29sten Nov. 1578). Viel hat er
für Böhmen durch Gründung der Universität
Prag, durch Unterstützung und Hebung der Ge-
werbe und strenge Handhabung der Gesetze ge,
l^an; aber das Reich harre, wie nachmals der