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1. Die Geschichte der Deutschen - S. 407

1824 - Herborn : Krieger
407 die Ewigkeit, in die er endlich am Listen Sep- tember des Jahres 1558 hinübertrat. Zu sehr"war Kart durch die äußern Ange- legenheiten seines unermeßlichen Reiches und die große Bewegung im Leben des teutschen Volkes beschäftigt gewesen, als daß er sich die Fortbil- dung der Institutionen des letztem zur Sorge hätte machen können; ohnehin hatte während seiner Regierung der Geist des Volkes selbst die- se Arbeit übernommen. Doch muß sein Ver- dienst um die peinliche Gerichtspflege erwähnt werden. Besonders in ihr hatte sich sowol in Hinsicht der Beweisführung als auch der Strafverhängung Vieles aus früherer Zeit erhalten, was dein Geist und der Bildung der Zeit nicht angemessen war. Es hatten daher bereits zu Anfang dieses Jahrhunderts einige Fürsten auf die Verbesserung dieser Unangemessenen Formen ihre Aufmerksamkeit gerichtet und der Bischoff Georg von Bam- berg (im Jahr 1508) eine zeitgemäße pein- liebe Gerichtsordnung unter denn Titel Bom- der gische Hals- Gerichts- und Recht- licheordnung in peinlichen Sachen zu volnfarn rc. bekannt machen lassen. Durch die vielfachen Klagen über Mißbräuche bet dem peinlichen Gerichtsverfahren bestimmt, ließ da- rauf Katl V. des „Kaisers und Reichs peinliche Gerichtsordnung", großen Theils nach der Bambergischen entwerfen«, und .erhielt ihre Billigung von den Reichsständen auf dem Reichstage zu Rege ns bürg im Jahre 1532. Sie ward die Grundlage der Crimi- nal-Ordnungen, welche des Reiches Fürsten in ihren Gebieten ausgchen ließen. Man darf dieselben insgesammt nur mit den Gesetzbüchern der ehemaligen Franken vergleichen, um zu er-
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