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1. Die Geschichte der Deutschen - S. 445

1824 - Herborn : Krieger
445 I645 ward der eigentliche Friedenscougreß durch Auswechselung der Vollmachten eröffnet. Aber auch mm noch war es ein Riesenwerk, zu beschwichtigen die mannigfaltigen Klagen, zu mäßigen die ungemessenen Ansprüche, zu beste, gen den Starrsinn aller derjenigen die von die- sem Frieden Belohnung für die Aufopferungen, Vergütung für die Verluste eines Krieges von dreißig Jahren erwarteten und verlangten. Der kaiserliche Gesandte Graf Trautmannsdorf erwarb sich bei dieser Gelegenheit durch seine Gewandtheit und Ausdauer bleibende Verdienste um das durch den Krieg zertretene Teutschland. Nach langer, unsäglicher Mühe kam endlich am 50sten Januar der Friede zwischen Spanien und den Niederlanden zu Stande, nach welchem diese von jenem als unabhängig anerkannt wurden, und am 24sten Oktober ward der zwischen Schwe- den und dem teurschen Reich zu Osnabrück, und zwischen Frankreich dem Kaiser und dem reutscken Reich zu Münster geschloffene Friede unterzeich- net. Die wesentlichen Bedingungen des Frie- dens waren nachstehende. I) Als Genugthuung erhielten: 1) Frankreich die völlige Hoheit über die Bisthümer und Städte Metz, Toul und Verdun, über Pignerol, die Stadt Brei- sach, die Landgrafschaft Ober - und Unter- Eisaß, den Sun da au und die Landvogtei der zehen vereinigten Reichsstadt im Elsaß, so- wie das Besatzungsrecht in Philippsburg. 2) Schweden, gegen Rückgabe seiner Eroberungen, Vor - Pommern nebst der In- sel Rügen, von Hinrer-Pommern, Stettin, Garz, Damm, Goluau, die Insel Wol-
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