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1. Grundriß der allgemeinen Geschichte für gelehrte Schulen - S. 184

1848 - Dil[l]ingen : Friedrich
184 Dritte Perivde Noch ehrwürdiger und ruhmreicher, als durch, seine Siege, war Karl durch die wohlthätigen Einrichtungen und Anordnun- gen in seinem ausgebreiteten Reiche. Vor allem suchte er Ein- heit und Ordnung in die innere Verwaltung des Staates zu bringen und den für das königliche Ansehen allzu nachtheiligen Einfluß der Großen zu schwächen. Er beschränkte daher die Macht der Herzoge und theilte die zu großen Gaue in mehrere Bezirke ein, die er bloß Grafen zu verwalten gab. In den Grenzlän- dern stellte er Markgrafen auf, welche wegen Vertheidigung der Grenzen ein größeres Militärkommando besaßen. Zur pünkt- lichen Vollstreckung seines Willens ordnete er Sendgrafen (missi regii seu dominici) an, welche von Zeit zu Zeit an Ort und Stelle die Venvaltung der Grafen, Bischöfe und Unter- beamten untersuchen, über die Beobachtung des Heerdienstes wachen, die Wahl der Centner, Schöppen, Vögte und Schreiber (notarii) leiten, den Huldigungseid abnehmen und über alle ihre Geschäfte dem Könige unmittelbar berichten mußten. Auf den beiden Reichs- verfammlungen, welche.jährlich, die eine im Frühlinge die andere im Herbste, berufen wurden, vernahm er gern den Rath der Reichs stände, d. i. der Bischöfe und Aebte und des weltlichen Adels, über die wichtigen Angelegenheiten der Regierung, und die auf denselben gegebenen und von den Reichsständen bestätigten Capitularien (so hießen seit Karl Martell die gesetzlichen Verordnungen) sichern ihm den unsterblichen Ruhm eines weisen und über sein Zeitalter weit hervorragenden Gesetzgebers. Die Gerechtigkeitspflege verbesserte er dadurch, daß er Sca- binen oder verpflichtete Gerichtsbeisitzer einführte, welche bei allen Gaudingen (Gaugerichten) gegenwärtig seyn mußten und demnach eine Art ständiger Richter bildeten. Die Einrichtung deö Heer- bannes änderte er dahin ab, daß Besitzer von je vier Hufen Lan- des (mansos vestitos) einen Mann stellen und ausrüsten muß- ten, und zwar die drei ersten Monate auf eigene Kosten, die weitern auf Kosteil deö Königs. Diejenigen Landgutsbesitzer, welche weniger hatten, mußten sich nach diesem Maaßstabe zur Stellung eines Mannes vereinigen. Wer sich erbot, auswärtige Kriege auf längere Zeit mitzumachen, erhielt znr Entschädigung ein Lehengut und wurde dadurch ein königlicher Vasalle. Karls
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