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1. Grundriß der allgemeinen Geschichte für gelehrte Schulen - S. 200

1848 - Dil[l]ingen : Friedrich
200 Dritte Periode Bayern. Harte Kämpfe mit Polen, Wenden und deutschen Großen hemmten seine Thätigkeit im Süden, und erst nach dem Tode Arduins von Ivrea, der sich zum Könige von Italien aufgeworfen hatte, konnte er daselbst Einfluß gewinnen und den Papst, der ihn im I. 1014 zum Kaiser krönte, gegen die anwachsende Macht der Griechen in Unteritalien sichern. Heinrich zeichnete sich durch Frömmigkeit aus; er stellte viele Kirchen wieder her, stiftete Mehrere Klöster und suchte zu den erledigten bischöflichen Stellen nur fromme und gelehrte Männer zu befördern. Vorzüglich be- günstigte er seine Lieblingsschöpfung, das neugestiftete Bisthum Bamberg (1007). Durch Verträge war ihm die Schutzherrschaft über Burgund und die Nachfolge in diesem Reiche gesichert wor- den; aber er starb, ehe diese Hoffnung in Erfüllung ging, kin- derlos. vin. Deutschland unter Herrschern aus dem fränkischen oder salischen Haufe. Aus der weiten Ebene am Rheine zwischen Worms und Mainz wurde nun Konrad Ii., der Sali er (1024— 1039) zum Kö- nige gewählt. Er vereinte das burgundische Reich nach dem Tode Rudolphs Iii. als ein eröffntes Reichslehen mit Deutschland, befestigte die Lehenspflichtigkeit der Polen, Böhmen und Wenden, trat zwar den Dänen die Mark jenseits der Eider ab, machte aber mit Kraft sein Ansehen in Italien geltend. Hier erließ er bei seinem zweiten Zuge dahin (28. Mai 1037) zum Schutze der nieder» Lehensleute, der Landeigenthümer und Bürger in den Städten, gegen die Herrschaft und Willkühr der obern Lehnsherren und Barone die berühmte Constitution über die Lehen, ge- mäß welcher die Lehen für die Söhne erblich wurden und nicht ohne Urtheil der Ebenbürtigen eingezogen werden durften. Auch durfte die Lehnsherrschaft nicht ohne Beistimmung des Lehnsmannes an einen dritten veräußert werden. Ebenso ließ er zur Hemmung des Faustrechts den sogenannten Gottesfrieden (Treuga Dei) oder einen auf göttlichen Befehl zuerst in Frankreich angeordneten allgemeinen Waffenstillstand für bestimmte Tage in der Woche, auch in einigen Gegenden des deutschen Reiches zum Gesetze ma- chen. Kurz vor seinem zu früh erfolgten Tode fing er noch ein-
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