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1. Grundriß der allgemeinen Geschichte für gelehrte Schulen - S. 206

1848 - Dil[l]ingen : Friedrich
206 Dritte Periode wurden. Die alte Eintheilung in Gaue löste sich gänzlich auf. Durch das Entstehen von Städten, welche sehr häufig eigene Vorsteher, Burggrafen, erhielten, und durch die Befreiung der geistlichen Güter von der Gerichtsbarkeit der Grasen war diese Auflösung schon vorbereitet und begonnen worden. Als nun vollends die Erblichkeit der Lehen hinzukam, entstanden aus den Gauen Gebiete (Territoria), deren Besitzer sich von einer ihrer Burgen zu benennen pflegten und statt königlicher Beamten, wie sie bisher waren, Landesherren wurden. Die mächtigsten derselben waren die Herzoge, welche unter den letzten Karolingern wieder aufgekommen waren, und deren es am Schluffe dieses Zeitraums im eigentlichen Deutschland sechs gab, die von Sachsen, Schwaben, Bayern, Kärnthen, Ober- und Niederlothringen; denn in Franken war seit Conrads des Jüngern Absetzung (1027) die Herzogöwürde er- loschen. Die Besorgung deö Aufgebots, das Recht, Landtage (placita) zu halten und die Sorge für den Landfrieden waren der Herzoge wichtigste Amtspflichten. Die Justizpflege und Ca- meralverwaltung besorgten seit Otto I. in jeder Provinz ein oder zwei Pfalzgrafen. Die Reichstage blieben zwar dem Na- men nach, wurden aber nach dem Gutdünken des Königs seltener oder häufiger an einem beliebigen Orte, wo gerade daö Hoflager war, gehalten und gingen immer mehr in bloße Hoftage über, auf welchen früherhin nur minder wichtige Gegenstände verhan- delt worden waren. Eine bedeutende Veränderung erlitt auch das Heerwesen. Der Kriegsdienst war wegen der häufigen Kämpfe mit den schnel- len und wohlberittenen slavischen Völkern und wegen der häufi- gen Römerzüge immer mehr Reiterdienst geworden. Der ärmere Freie konnte aber weder die kostspieligern Reiterwaffen anschaffen, noch in der Tummelung des Rosses und Uebung der Waffen eine so große Fertigkeit erlangen, als der fast bloß im Kriegs- dienste lebende Adelige und reichere Freie. Der Adelige übernahm deßhalb den Reichödienst für das in seinem Sprengel ansäßige Volk mit seinen Dienstmanneu und ließ sich dafür von den Heerbannpflich- tigen als eine Entschädigung den sogenannten Heerschilling be- zahlen, der bald in eine ordentliche Steuer überging. Durch
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