1848 -
Dil[l]ingen
: Friedrich
- Autor: Beitelrock, Johann Michael
- Hrsg.: ,
- Sammlung: Geschichtsschulbuecher vor 1871
- Schultypen (WdK): Höhere Lehranstalten, Mittlere Lehranstalten
- Schultypen Allgemein (WdK): Höhere Lehranstalten, Mittlere Lehranstalten
- Bildungsstufen (OPAC): ISCED 2 – Sekundarstufe 1, Klassen 5/6/7 – 8/9/10
- Schulformen (OPAC): Gelehrte Schule
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Dritte Periode
wurden. Die alte Eintheilung in Gaue löste sich gänzlich auf.
Durch das Entstehen von Städten, welche sehr häufig eigene
Vorsteher, Burggrafen, erhielten, und durch die Befreiung der
geistlichen Güter von der Gerichtsbarkeit der Grasen war diese
Auflösung schon vorbereitet und begonnen worden. Als nun
vollends die Erblichkeit der Lehen hinzukam, entstanden aus den
Gauen Gebiete (Territoria), deren Besitzer sich von einer ihrer
Burgen zu benennen pflegten und statt königlicher Beamten, wie
sie bisher waren, Landesherren wurden.
Die mächtigsten derselben waren die Herzoge, welche unter
den letzten Karolingern wieder aufgekommen waren, und deren
es am Schluffe dieses Zeitraums im eigentlichen Deutschland
sechs gab, die von Sachsen, Schwaben, Bayern, Kärnthen,
Ober- und Niederlothringen; denn in Franken war seit
Conrads des Jüngern Absetzung (1027) die Herzogöwürde er-
loschen. Die Besorgung deö Aufgebots, das Recht, Landtage
(placita) zu halten und die Sorge für den Landfrieden waren
der Herzoge wichtigste Amtspflichten. Die Justizpflege und Ca-
meralverwaltung besorgten seit Otto I. in jeder Provinz ein oder
zwei Pfalzgrafen. Die Reichstage blieben zwar dem Na-
men nach, wurden aber nach dem Gutdünken des Königs seltener
oder häufiger an einem beliebigen Orte, wo gerade daö Hoflager
war, gehalten und gingen immer mehr in bloße Hoftage über,
auf welchen früherhin nur minder wichtige Gegenstände verhan-
delt worden waren.
Eine bedeutende Veränderung erlitt auch das Heerwesen.
Der Kriegsdienst war wegen der häufigen Kämpfe mit den schnel-
len und wohlberittenen slavischen Völkern und wegen der häufi-
gen Römerzüge immer mehr Reiterdienst geworden. Der ärmere
Freie konnte aber weder die kostspieligern Reiterwaffen anschaffen,
noch in der Tummelung des Rosses und Uebung der Waffen
eine so große Fertigkeit erlangen, als der fast bloß im Kriegs-
dienste lebende Adelige und reichere Freie. Der Adelige übernahm
deßhalb den Reichödienst für das in seinem Sprengel ansäßige Volk
mit seinen Dienstmanneu und ließ sich dafür von den Heerbannpflich-
tigen als eine Entschädigung den sogenannten Heerschilling be-
zahlen, der bald in eine ordentliche Steuer überging. Durch