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1. Grundriß der allgemeinen Geschichte für gelehrte Schulen - S. 241

1848 - Dil[l]ingen : Friedrich
von 1096 bis 1500 tt. Ch-r. 241 in ihren Ländern durch förmliche Urkunden eingeräumt hatte. Doch war die kaiserlose Zeit auch eine schreckliche; denn es fehlte das Band der Ordnung, es galt kein Gesetz als die Macht, kein Richter als das Schwert, und selbst die großen Fürsten und Städte vermochten in ihrem Bereiche nicht, den endlosen Fehden zu wehren. Das Faustrecht verbreitete sich von Neuem mit sei- nen Gräueln, und selbst der niedere Adel strebte jetzt in kühnen Ver- suchen nach Unabhängigkeit. Ueberall erhoben sich Burgen, welche Gesetzlosigkeit, Privatfehden und das Recht des Stärkern erhielten und unterstützten und so den gesellschaftlichen Zustand höchst un- sicher machten. 2) Deutschland unter Königen a n s verschiedenen Häusern. Das Uebermaaß von Drangsalen während des Interregnums bewog die Fürsten nach dem Tode Richards von Cornwallis (1272) zur schleunigen Wahl eines Reichsoberhaupteö. Es wurde daher Graf Rudolph von Habs bürg (1273— 1291) fast einmüthig von den Fürsten Deutschlands zum Könige erwählt. Er schien zur Wiederherstellung der Ruhe und Ordnung muthvoll und weise genug zu seyn, ohne eine so starke Hausmacht zu besitzen, um den Großen in ihrer neu erworbenen Macht gefährlich zu werden. Diesen Erwartungen entsprach Rudolph vollkommen; klug ermessend, was die Zeit erlaubte, enthielt er sich, Italien und den Papst zu beunruhigen, und bemühte sich vielmehr, der Kai- serwürde in Deutschland das nöthige Ansehen wieder zu verschaf- fen. Er drang überall auf Ordnung und Gesetzmäßigkeit und suchte den verderblichen Fehdegeist durch kräftige Handhabung des Landfriedens und durch Zerstörung der Raubschlösser zu be- schränken. Die Macht der Krone verstärkte er durch Einziehung beträchtlicher Güter in Oberschwaben und seine Hausmacht durch die Erwerbung der schönen österreichischen Länder. Alö nämlich Otto- kar il. von Böhmen, der diese Länder an sich gebracht hatte, die Lehenshoheit des Reiches nicht anerkennen wollte, wurde er im Jahre 1275 in die Reichöacht erklärt und zur Verzichtleistnng auf Oesterreich, Steiermark, Kärnthen und Krain gezwungen. Doch bald erneuerte Ottokar den Krieg, wurde aber in einer Beitelrocks Grundriß der allgem. Geschichte. lg
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