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1. Grundriß der allgemeinen Geschichte für gelehrte Schulen - S. 253

1848 - Dil[l]ingen : Friedrich
von 1096 bis 1500 n. Ehr. 253 Marimilian auch von den deutschen Fürsten schon im Jahr I486 zum deutschen Könige erwählt. Mit dem Regierungsantritte "dieses Kaisers begannen für Deutschland bessere Zeiten. Hl. Die Schweiz. Seit dem Untergange des fränkischen Reiches gehörte dieses hohe Gebirgsland theils zum Herzogthume Schwaben, theils zu Italien, theils zum burgundischen Reiche, kam aber, als Ru- dolph Iii. von Burgund (1032) starb, mit dessen Ländern ganz an Deutschland. In der Schweiz genossen auch Landschaften, wo- zu namentlich die Waldorte Schwyz, Uri und Unterwalden gehörten, der Reichsunmittelbarkeit. Sie gehörten zu Schwaben, hatten aber eigene königliche Vogte oder Schutzherrn und wähl- ten ihre Landammänner und deren Beisitzer aus der Mitte der freien Gutseigenthümer. Als nach Kaiser Friedrichs Ii. Tod und dem Aussterben der wohlthätig wirkenden Herzoge von Zähringen, welche in den Schweizergebieten erbliche Reichsstatthalter gewesen waren, Ge- walt für Recht galt, und besonders die freien Städte von mäch- tigen Grafen und Herren gedrückt wurden; begaben sich die Waldorte Uri, Schwyz und Unterwalden unter den Schutz des Grafen Rudolph von Habsburg, welcher damals der mäch- tigste Herr in der Schweiz war. Mit Schonung und Umsicht verfuhr Rudolph gegen die Schweizer, auch als er im Jahre 1273 deutscher König geworden war, und achtete ihre Freiheiten und Rechte, wofür sie auch ihn in seinen Kriegen gegen Ottokar von Böhmen thätig unterstützten. Sein Nachfolger Adolph von Nassau erweiterte sogar die Freiheiten der helvetischen Städte. Als aber die Waldstätte dem Herkommen gemäß auch von A l- brecht I., dem Sohne Rudolph's, einen Schirmvogt des deut- schen Reiches und die Bestätigung ihrer Freiheiten und Rechte verlangten und seinen Antrag, sich unter den erblichen Schutz des habsburgischen Hauses zu begeben, verwarfen; wurden ihnen, so lautet die gemeine Erzählung, zwei tyrannische Landvögte, Ge st- ier von Brun eck und Ber in ge r von Landend erg, ge- setzt, gegen deren Bedrückungen die österreichische Hoheit als ein Glück erscheinen sollte. Das Mißvergnügen ward allgemein auf
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