1848 -
Dil[l]ingen
: Friedrich
- Autor: Beitelrock, Johann Michael
- Hrsg.: ,
- Sammlung: Geschichtsschulbuecher vor 1871
- Schultypen (WdK): Höhere Lehranstalten, Mittlere Lehranstalten
- Schultypen Allgemein (WdK): Höhere Lehranstalten, Mittlere Lehranstalten
- Bildungsstufen (OPAC): ISCED 2 – Sekundarstufe 1, Klassen 5/6/7 – 8/9/10
- Schulformen (OPAC): Gelehrte Schule
bis auf die neuesten Zeiten.
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~ ~ " Juni (830) kam nebst Großbritannien
1831 unter betrübenden Aufständen die Abschaffung mancher al-
tern Gebräuche verlangte, bewirkte der Bruder des Königs, der
Herzog von Cambridge, als Vicekönig von Hannover, daß
eine neue zeitgemäßere Verfassung eingeführt wurde (26. Sept.
1833), welche aber von Wilhelms Bruder und Nachfolger in
Hannover, Ernst I., bald nach dessen Thronbesteigung (20. Juni
1837) wieder ausgehoben wurde. Vergebens erklärten sieben Göt-
tinger Professoren, daß sie, da sie eidlich an das Staatsgrundge-
setz gebunden seien, den Huldigungseid nicht leisten könnten; ver
gebend weigerten sich viele Mitglieder, bei der nach der Constitution
von 1819 zusammenberufenen Ständeversammlung zu erscheinen;
vergebens wurden mehrere Eingaben bei dem Bundestage einge-
reicht; die Ständeversammlung von 18-10 billigte die wieder vor-
gelegte Verfassung, welche bis jetzt in Geltung geblieben ist.
Im Königreiche Würtem berg übernahm nach Friedrich's I.
Tod (28. Okt. 1816) dessen Sohn Wilhelm I. die Regierung.
Dieser bewirkte mit den gesummten Ständen des Reiches auf dem
Wege des Vertrags eine neue landständische Verfassung, welche
am 25. Sept. (819 als Grundgesetz des Königreiches bekannt
gemacht wurde. Auch in Würtemberg fehlte es an vereinzelnten
Versuchen zu Unruhen nicht; doch zeigte sich auch bei diesen Vor-
fällen der König stets gerecht und großmüthig, und daß die Un-
terthanen seine Regierung als eine segensreiche anerkennen, be-
wies der Jubel, mit dem das ganze Land dessen 25jähriges Re-
gierungsjubiläum mitfeierte.
Eine eben so zweckmäßige landständische Verfassung erlangte
Baden am 22. Aug. 1818 unter dem Großherzoge Karl, ei-
nem Enkel jenes durch hohe Regententugenden ausgezeichneten
Karl Friedrich's, welcher nicht nur das baden - durlachische
und das baden-badensche Gebiet vereinigt, sondern auch die alt-
zähringischen Besitzungen wieder gewonnen und während der
Stürme der französischen Revolution behauptet hatte. Auf Karl
folgte sein Oheim Ludwig seit 8. Dec. 1818, dann seit 30.
März 1830 Karl Leopold, ein Sohn Karl Friedrich's,- ganz
Bruder Wilhelm. Als man km I.