1835 -
Mainz
: Kupferberg
- Autor: Graff, Georg
- Hrsg.: ,
- Sammlung: Geschichtsschulbuecher vor 1871
- Schultypen (WdK): Höhere Lehranstalten
- Schultypen Allgemein (WdK): Höhere Lehranstalten
- Bildungsstufen (OPAC): ISCED 2 – Sekundarstufe 1, Klassen 5/6/7 – 8/9/10
- Schulformen (OPAC): Gymnasium, Höhere Lehranstalt
- Inhalt Raum/Thema: Weltgeschichte
- Inhalt: Zeit: Alle Zeiten
- Geschlecht (WdK): Jungen
©parta.
45
In Griechenland selbst heben sich indessen Sparta undv.c.g.
Athen vor allen anderen Staaten in politischer Macht wie
in Kunst und Wissenschaft empor.
Spart a.
* Das Mißverhältnis; zwischen den herrschenden
Doriern und den bezwungenen Lakedämoniern (Achäern)
erzeugt Reibungen und Empörungen, welche zur gänzlichen
Unterdrückung mehrer achäisch-lakedä»ionischer Städte
führen, und so die drei Stände: dorische Spar tinten als
die gebietenden Vollbürger, Lakedämonier als die unter-
geordneten H a l b b ü r g e r, und H e i l o t e n als die Leibeigenen
der S p a r t i a t e n schärfer a b s o n d e r n, w i e dieses nachher
durch die lykurgischeu Gesetze noch fester bestimmt wird.
Darauf treten die Spartaner in ihrem nur kriegerisch
gebildeten Geiste immer anmaßender auf, und r e i s s e n,
nachdem sie d i e Messenier unterjocht, die Hegemonie
wenigstens im Peloponnes an sich.
Die mit den Heraklidcn eingedrungenen Dorier dulden 1104.
gerne die zurückgebliebenen achaischen Lakedämonier und Spar-
taner, tragen den Namen derselben auf sich selbst über, und
machen Sparta zu ihrem Herrschersitze. P r o k l e 6 und
Eurysthenes herrschen als Könige neben einander, —
Eurytiden und Ägiden. Die alsbald empörten Landbe-
wohner werden zum Theile zu Heiloten gemacht; aber auch
in Sparta brechen Unruhen aus gegen die herrschenden Könige,
mehre werden gestürzt, bis endlich Lykurgoaz als Vormund
für seinen Neffen Charilaos, und, nachdem er von seinen 885.
Reisen zurückgekehrt, als Gesetzgeber auftrift, und Ruhe und
Ordnung herstcllt. Seine Hauptgesetze, die manches schon
früher Bestandene mitumfaffen mögen, sind folgende:
1. Ein Senat (Geronia) von acht und zwanzig Männern,
wenigstens sechzig Jahre alt, unter dem Vorsitze der beiden Könige,
durch das Volk gewählt, lebenslänglich und unverantwortlich, um
Staatsangelegenheiten zur Mittheilung an die Volksversammlung vorzu-
bereiten K.