1835 -
Mainz
: Kupferberg
- Autor: Graff, Georg
- Hrsg.: ,
- Sammlung: Geschichtsschulbuecher vor 1871
- Schultypen (WdK): Höhere Lehranstalten
- Schultypen Allgemein (WdK): Höhere Lehranstalten
- Bildungsstufen (OPAC): ISCED 2 – Sekundarstufe 1, Klassen 5/6/7 – 8/9/10
- Schulformen (OPAC): Gymnasium, Höhere Lehranstalt
- Inhalt Raum/Thema: Weltgeschichte
- Inhalt: Zeit: Alle Zeiten
- Geschlecht (WdK): Jungen
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Sohn,
Regel ohne Kriegsdienst, nimmt aber Theil an der Volksversammlung
und den Gerichten.
4. Ein Rath von vierhundert Bürgern aus den drei ersten Klassen,
hundert aus jeder der vier Phylen, keiner unter dreißig Jahren alt,
jährlich nach vorhergegangener Prüfung (Dvkimasia) durchs Loos neu
gewählt; jede Phyle hatte drei Monate hindurch die Prytauie (für
die laufenden Angelegenheiten), in fünf Ordnungen getheilt, wovon
jede eine Woche lang unter einem täglich wechselnden Epistates die Proe-
drie besaß. Die Prytanen machten ihre Anträge dem ganzen Rathe,
dieser berathfchlagte darüber,und ließ seinen Beschluß der Volksversamm-
lung vvrtragen. Der Epistates verwahrte das Staatsfiegel mit den
Schlüsseln zum Schatze und zur Akropolis. Nach Ablauf des Jahres
mußte der Nath die Euthyne (Rechenschaftsablegung) bestehen.
5. Volksversammlung wahrscheinlich in jedem Monate einmal
auf der Pnyr, besucht von jedem Bürger, sobald er in seinem achtzehnten
Jahre Schild und Speer erhalten; sie billigte oder verwarf das Probu-
leuma der Prytanen, stimmte ab durch Aufhebung der Hände, auch in
besonderen Fällen verdeckt mit Bohnen oder Steinchen. Die Ordnung
beobachteten die Nomophylaken und Proedroi. Verhandelt wurden:
Gesetzgebung, Magistratswahlen, Krieg und Frieden, Bündnisse, Ge-
sandtschaften, Finanz-Vorschläge rc.
6. Die Heliäa, ein Gericht von sechstausend Bürgern, die über
dreißig Jahre alt waren, für höhere politische Entscheidungen aus der
Volksversammlung jährlich durchs Loos gewählt.
7. Neun jährlich gewählte Archonten, einer doppelten Prüfung
unterworfen, der Dokimasia beim Antritt des Aintes und der Euthyne
während und nach der Führung desselben. Ihr Geschäftskreis wie bei
den früheren; ausserdem mit dem Vorsitze in den Volksgerichten und
der Einführung der Rechtshändel in dieselben. Die Thesmoteren leiteten
die Erlösung der Heliasten, die gerichtlichen Prüfungen der Magistraten,
die Bestimmung der Gerichtstage rc.
8. Der Areiopagos aus untadeligen, abgetretenen Archonten
gebildet, auf Lebenszeit, das höchste Gericht, auf dem Hügel des Ares,
mit der Aufsicht über die öffentliche Erziehung, den sittlichen Anstand,
Aber redlichen Erwerb der Bürger, über Erhaltung des Cultus, über
Bestechungen und falsche Zeugnisse, über Mord, Frevel gegen die Götter,
über ungerechte Volksbeschlüsse rc. Die Gränzen seiner Macht blieben
seinem moralischen Ermessen überlassen.
Solon verläßt Athen, nachdem das Volk seine auf der
Burg aufgestellten Gesetze auf hundert Jahre beschworen, er