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1. Die Weltgeschichte - S. 48

1835 - Mainz : Kupferberg
48 Sohn, Regel ohne Kriegsdienst, nimmt aber Theil an der Volksversammlung und den Gerichten. 4. Ein Rath von vierhundert Bürgern aus den drei ersten Klassen, hundert aus jeder der vier Phylen, keiner unter dreißig Jahren alt, jährlich nach vorhergegangener Prüfung (Dvkimasia) durchs Loos neu gewählt; jede Phyle hatte drei Monate hindurch die Prytauie (für die laufenden Angelegenheiten), in fünf Ordnungen getheilt, wovon jede eine Woche lang unter einem täglich wechselnden Epistates die Proe- drie besaß. Die Prytanen machten ihre Anträge dem ganzen Rathe, dieser berathfchlagte darüber,und ließ seinen Beschluß der Volksversamm- lung vvrtragen. Der Epistates verwahrte das Staatsfiegel mit den Schlüsseln zum Schatze und zur Akropolis. Nach Ablauf des Jahres mußte der Nath die Euthyne (Rechenschaftsablegung) bestehen. 5. Volksversammlung wahrscheinlich in jedem Monate einmal auf der Pnyr, besucht von jedem Bürger, sobald er in seinem achtzehnten Jahre Schild und Speer erhalten; sie billigte oder verwarf das Probu- leuma der Prytanen, stimmte ab durch Aufhebung der Hände, auch in besonderen Fällen verdeckt mit Bohnen oder Steinchen. Die Ordnung beobachteten die Nomophylaken und Proedroi. Verhandelt wurden: Gesetzgebung, Magistratswahlen, Krieg und Frieden, Bündnisse, Ge- sandtschaften, Finanz-Vorschläge rc. 6. Die Heliäa, ein Gericht von sechstausend Bürgern, die über dreißig Jahre alt waren, für höhere politische Entscheidungen aus der Volksversammlung jährlich durchs Loos gewählt. 7. Neun jährlich gewählte Archonten, einer doppelten Prüfung unterworfen, der Dokimasia beim Antritt des Aintes und der Euthyne während und nach der Führung desselben. Ihr Geschäftskreis wie bei den früheren; ausserdem mit dem Vorsitze in den Volksgerichten und der Einführung der Rechtshändel in dieselben. Die Thesmoteren leiteten die Erlösung der Heliasten, die gerichtlichen Prüfungen der Magistraten, die Bestimmung der Gerichtstage rc. 8. Der Areiopagos aus untadeligen, abgetretenen Archonten gebildet, auf Lebenszeit, das höchste Gericht, auf dem Hügel des Ares, mit der Aufsicht über die öffentliche Erziehung, den sittlichen Anstand, Aber redlichen Erwerb der Bürger, über Erhaltung des Cultus, über Bestechungen und falsche Zeugnisse, über Mord, Frevel gegen die Götter, über ungerechte Volksbeschlüsse rc. Die Gränzen seiner Macht blieben seinem moralischen Ermessen überlassen. Solon verläßt Athen, nachdem das Volk seine auf der Burg aufgestellten Gesetze auf hundert Jahre beschworen, er
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