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1. Geschichte der Römer für Gymnasien und den Selbstunterricht - S. 55

1849 - Münster : Coppenrath
55 sicht war, hier den Ausgang der Schlacht zu beobachten und es alsdann mit der Partei zu halten, zu welcher sich das Glück Hinneigen würde. Als dem Tullns dieses gemeldet wurde, faßte er sich schnell und rief so laut, daß selbst die Feinde es hören konnten: ans seinen Befehl ziehe sich das albanische Heer seit- wärts, um dem Feinde in den Rücken zu fallen. Dies erregte Schrecken unter den Fidenatern und Vejentern. Zuerst nahmen die Fidenater die Flucht, weil sie wirklich fürchteten, von den ver.- rätherischen Albanern umzingelt und von-ihrer Stadt abgeschnit- ten zu werden. Die Flucht der Fidenater zog auch bald die der Bejenter nach sich. Jetzt eilte Mettus in die Ebene hinab zum Tullns und wünschte ihm Glück zu seinem herrlichen Siege. Tullns verbarg seinen Zorn. Er empfing den Verräther mit Güte, als ob er nichts bemerkt hätte; beschicd aber beide Heere ans den folgenden Tag zu einer Versammlung. Die Albaner erschienen zuerst, alle ohne Waffen; bewaffnet stellten sich die Römer um sie herum. Jetzt trat Tullns auf und enthüllte den schändlichen Verrath des Mettus und verkündete die Strafe, die er ihm und seinem Volke bestimmt hatte. Er selbst wurde an zwei Wagen festgebunden, die Gespanne nach entgegengesetzter Richtung angetrieben, und der Körper des Unglücklichen jämmer lich zerrissen. Alle wandten voll Entsetzen ihre Augen ab von einem so gräßlichen Schauspiele, das in der ganzen römischen Geschichte das erste und letzte in seiner Art gewesen ist. Höchst traurig war auch das Schicksal der Stadt Alba. Sie ward geschleift, und der größte Thei! der Einwohmner nach Rom abgeführt. Hier wies ihnen Tullns den Hügel Cälius zum Wohnsitze an und zog diesen mit in das Gebiet der Stadt Vierhundert Jahre hatte die ehrwürdige Mutterstadt Roms gestanden, als dieser Schlag der Vernichtung sie traf. Frü- her war sie das Haupt der latinischen Bundesstädte gewesen; seit dieses gefallen, siährte Rom den Wunsch und die Hoffnung, das erledigte Oberhoheitsrecht der Mntterstadt an sich zu bringen. *) Roma interim crescit Albae ruinis , duplicatur civium numerus, Caelius additur urbi mons. Livius I. 30. Übrigens darf man bei Alba an eine gänzliche Schleifung wohl eben so wenig denken, als bei Mai- land unter Friedrich I.
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