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1. Geschichte der Römer für Gymnasien und den Selbstunterricht - S. 100

1849 - Münster : Coppenrath
100 _ erlassen und dafür mit dem Recht der gerichtlichen Anklage sich zu begnügen. Das Volk zeigte sich auch willfährig und kehrte nach Rom zurück. Das Decemvirat wurde abgeschafft, das Con- fulat und das Tribunal mit feinen alten Rechten wieder hergestellt. Die Zehnmänner selbst wurden alsbald, vorzüglich auf Betrieb des Virginius, in Anklagestand gesetzt. Appius und Oppius, die beiden schändlichsten, nahmen sich im Kerker selbst das Leben, die übrigen kamen der Anklage durch freiwillige Verbannung zuvor. So endete im Jahre 449 das Decemvirat, nachdem es nicht drei volle Jahre bestanden hatte. Zum zweitenmal war Rom durch die Mißhandlung eines Weibes frei geworden. Zn Consuln für das Jahr 448 wurden die beiden um die Volks- freiheit so hoch verdienten Männer, Valerius und Hora- tius, ernannt. Diese erwarben sich ein neues Verdienst um dieselbe durch vier besondere Gesetze, die sie erließen, wodurch theils neue Rechte dem Volke bewilligt, theils schon vorhandene neu bestätigt wurden: 1) Niemand soll eine Obrigkeit ohne Provocation einsetzen, wer dieses aber wagt, soll als Hochver- räther sterben. 2) Eine gleiche Strafe trifft den, welcher sich an den Tribunen, Ädilen und plebejischen Richtern vergreift. 3) Die Beschlüsse der Tribus (plobiseita) sollen für die Ge- sammtbürgerschaft eben so bindend sein, wie die der Centurien (leges), wenn sie die Genehmigung des Senats erhalten ha- den^). 4) Die Senatsbeschlüsse sollen im Cerestempel unter Aufsicht der Ädilen bewahrt werden. Das letzte Gesetz wurde offenbar in der Absicht gegeben, um jeder Unterschlagung oder Verfälschung einer Urkunde vorzubeugen. Alle diese Gesetze be- stätigte der Senat, zwar ungern, aber doch ohne Widerstreben. Jetzt errangen auch die begeisterten Bürgerheere, von Valerius und Horatius geführt, glänzende Siege über die Äquer und Sabiner. &) ut, quod tributim plebs jussisset, id populum teneret. Liv. Iii. 55.
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