1849 -
Münster
: Coppenrath
- Autor: Welter, Theodor Bernhard
- Hrsg.: ,
- Sammlung: Geschichtsschulbuecher vor 1871
- Schultypen (WdK): Gymnasium
- Schultypen Allgemein (WdK): Höhere Lehranstalten
- Bildungsstufen (OPAC): ISCED 2 – Sekundarstufe 1, Klassen 5/6/7 – 8/9/10
- Schulformen (OPAC): Gymnasium, Selbstunterricht
- Inhalt Raum/Thema: Römische Antike
- Inhalt: Zeit: Antike
- Geschlecht (WdK): Jungen
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mung des Emms der Aufstand endigte (132). Bei dieser Ge-
legenheit ordnete Rnpilius mit zehn vom Senate gesandter! Com-
missarien von Neuem die Verhältnisse der Provinz Sicilien.
Fast um dieselbe Zeit, im Jahre 133, hatten die Römer
eine wichtige Erwerbung in Asien gemacht. Attalus, der letzte
König von Pergamus, war kinderlos gestorben und hatte in sei-
nem Testamente die Römer zu Erben seines Reiches eingesetzt ^).
Der Senat zögerte keinen Augenblick, diese reiche Erbschaft ge-
mäß jenem wahrscheinlich erschlichenen Testamente anzutreten.
Umsonst versuchte Aristonicus, ein angeblicher Sohn des Eu-
menes, den Römern das Reich streitig zu machen; es wurde
unter dem Namen Asia propria, römische Provinz. — Bereits
hatte Nom seine Macht und seine Herrschaft so weit ausgedehnt,
daß Scipio, ergriffen von bangen Ahnungen, als Censor nicht
mehr, wie früher, für die Vergrößerung, sondern für die Er-
haltung des römischen Reiches bei der Musterung beten ließ.
§. 49. Nom s Innenvcrhältnisie; die Provinzen und ihre
Stellung zu Nom.
Gegen Ende dieses Zeitabschnittes hatten sich manche nicht
unwesentliche Veränderungen in den inneren Verhältnissen des
römischen Staates herausgestellt. Der alte Ständeunterschied
zwischen Patriciern und Plebejern, welcher durch das ogulnische
Gesetz vom Jahre 300 seinen letzten Stützpunkt verlor '), hatte
jetzt ganz aufgehört, und die Rechtsgleichheit aller Bür-
ger war hergestellt. Schon seit dem Jahre 172 waren oft beide
Consuln Plebejer, und der Name kopulus umfaßte nunmehr
das ganze Volk, die Plebs mit eingeschlossen. Dagegen kam eine
Art von Amtsadel auf, dessen Mittelpunkt der Senat war;
und es bildete sich ein Unterschied zwischen Nobiles und Ignobi-
les. Zu den Ersteren wurden diejenigen gerechnet, deren Vor-
fahren mehre Generationen hindurch die curulischen Ämter
Ädilität, Prätur, Consulat — verwaltet hatten. Wer ein solches
Amt verwaltete, bekam hiedurch das Recht, sein Brustbild in
Wachs im Atrium des Hauses aufstellen zu lassen (jus imagi-
4) Bekannt sind die Opes Attalicae aus Horaz. Od. Ii 18. 5.
9 Siehe Seite 133.