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1. Geschichte der Römer für Gymnasien und den Selbstunterricht - S. 206

1849 - Münster : Coppenrath
206 Erstürmung Karthago's sich ausgezeichnet, indem er der Erste war, der die Stadtmauer erstieg. In dem Kriege gegen Nu- mantia diente er als Quästor und trug dort wesentlich zur Ret- tung des Heeres bei. Schon auf seiner'reise dahin, in Etru- rien, soll er, erschüttert durch den Anblick der Landleute, die hier neben den unermeßlichen Gütern der Reichen und ihren Sklaven- heeren, in der größten Armuth und Roth lebten, den Plan ge- faßt haben, dereinst als Retter des bedrängten Volkes aufzutre- ten. Dieses sollte durch Eigenthum besonnen, durch Arbeit auf eigenem Grund und Boden wieder stark und selbständig werden. Nach seiner Wiederankunft in Rom zog er mehre der angesehensten Männer zu Nathe, und diejenigen, die mehr das allgemeine Wohl, als ihren eigenen Vortheil im Auge hatten, billigten, seinen Plan und munterten ihn auf, ihn zur Ausführung zu bringen; wie der große Rechtsgelehrte Mucius Scävola, der damals Cónsul war und der Pontifer marimus, Crassus. Auch das Volk hatte bereits Kunde von seinem menschenfreundlichen Vorhaben erhal- ten, und forderte ihn bald durch lauten Zuruf, bald durch Zet- tel an Denkmälern und Säulenhallen zur Ausführung auf. Jetzt säumte er nicht länger. Er bewarb sich um die Würde eines Volkstribunen, die seine Person unverletzlich machte, und ihn in den Stand setzte, seine großen Entwürfe zum Besten des Volkes auf gesetzlichem Wege auszuführen; und als er zu dieser Stelle unter großem Beifalle des Volkes erwählt war, ging er mit Muth und Besonnenheit an das große Werk. Im Jahre 133 erneuerte er das alte, längst in Vergessen- heit gerathene licinische Ackergesetz (lex agraria), jedoch mit manchen mildernden Bestimmungen. Die Hauptpunkte seines Antrages waren folgende: 1. Kein Bürger soll mehr als 500 Jucharte vom Staatslande besitzen 2); jedoch soll es gestattet sein, daß jeder noch unter väterlicher Gewalt stehende Sohn außerdem die Hälfte, 250 Jucharte, habe. 2. Das abzutretende Land soll unter die armen Hausväter als ächtes, unveräußerliches Eigenthum gleichmäßig vertheilt werden. 3. Den frühern Be- sitzern soll für die Kosten, welche sie auf die Kultivirung des 2) Ne quis ex publico agro plus quam quingeuta jugera possideret. Liv. epit. Lviii. Fünfhundert Jugera (Jucharte) sind ungefähr 490 Magdeburger Morgen.
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