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1. Geschichte der Römer für Gymnasien und den Selbstunterricht - S. 207

1849 - Münster : Coppenrath
207 abgetretenen Landes und auf die Errichtung von Gebäuden ver- wandt haben, eine billige Entschädigungssumme aus der Staats- kaffe gezahlt werden. 4. Eine besondere Commission von drei Män- nern soll niedergesetzt und jährlich durch Wahl erneuert werden, welche die Untersuchung, was Staatsland, was Privateigenthum sei, anzustellen und hiernach die Theilung und Abschätzung vor- znnehmen hat-"). Dieser so billige Antrag zu Gunsten des nothleidenden Vol- kes fand bei den reichen Gutsbesitzern den heftigsten Widerspruch. Fast alle großen römischen Familien waren bei dieser Angelegen- heit betheiligt; denn es gab gewiß nur sehr wenige, die nicht bei weitem mehr, als das g-esetzliche Maß von Ländereien besa- ßen; und diese alle würden des größten Theiles ihres Vermö- gens und hiermit auch ihres Einflusses verlustig geworden sein. Sie beriefen sich auf den verjährten Besitz und erhoben sich mit wüthenden Schmähungen gegen den Volksführer, als ob dieser nur selbstsüchtige Plane verfolge und den Umsturz der Verfassung beabsichtige. Während der neunzehn Tage, die sein Gesetzantrag dem Herkommen gemäß öffentlich ausgestellt war, stand die Par- tei der reichen Gutsbesitzer und die der besitzlosen Bürger wie zwei feindliche Heere einander drohend gegenüber. Die erstere, als die bei weitem geringere, konnte nicht erwarten, daß die Abstimmung in der Volksversammlung zu ihrem Vortheile ent- scheiden würde; und es wurde deshalb ein Kunstgriff versucht, der wie schon oft früher, so auch diesmal gelang. Einer der Tribunen, der reiche Octavius, ward für sie gewonnen; und an dem Tage der Volksversammlung, wo Tiberius seinen An- trag zur Abstimmung bringen wollte, trat plötzlich Octavius auf und legte sein Veto ein. Tiberius ward überrascht, als sein bisheriger Freund dieses Gesetzmittel gegen ihn anwandte. Mit rührenden Bitten und Vorstellungen suchte er ihn wieder zu ge- winnen ; allein Octavius blieb hartnäckig bei seinem Voto, und die Versammlung mußte unverrichteter Sache auseinandergehen. Es kränkte den Tiberius tief, seinen Plan so scheitern zu sehen; und seitdem wurden seine Reden in den Volkszusammen- künften und seine Maßregeln leidenschaftlich und aufregend. „Die * Ut iidem triumviri judicarent, qua publicus ager, qua privatus esset. Ibid.
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