1849 -
Münster
: Coppenrath
- Autor: Welter, Theodor Bernhard
- Hrsg.: ,
- Sammlung: Geschichtsschulbuecher vor 1871
- Schultypen (WdK): Gymnasium
- Schultypen Allgemein (WdK): Höhere Lehranstalten
- Bildungsstufen (OPAC): ISCED 2 – Sekundarstufe 1, Klassen 5/6/7 – 8/9/10
- Schulformen (OPAC): Gymnasium, Selbstunterricht
- Inhalt Raum/Thema: Römische Antike
- Inhalt: Zeit: Antike
- Geschlecht (WdK): Jungen
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Unmittelbar nach dem Tode des Sulla, dessen despotisches
Auftreten schon als Vorbote des baldigen Überganges der Re-
publik zur Monarchie gelten kann, trat eine demokratische Reac-
tion ein, und Rom wurde in neue Unruhen versetzt. Der ehr-
geizige Cónsul M. Ämilius Lepidus, der schon das feierliche
Begräbniß des Sulla zu verhindern gesucht hatte, beantragte die
Aufhebung der Sullanischen Gesetze. Diesem Anträge aber trat
sein Amtsgenosse, der als Bürger und Staatsmann gleich geach-
tete Lutatius Catulus, mit Festigkeit entgegen; und alle Aristo-
kraten, Pompejus an der Spitze, ergriffen seine Partei. Um
die Erneuerung blutiger Scenen zu verhüten, ließ der Senat
beide Consuln schwören, nichts Feindseliges gegen einander zu
unternehmen. Diese Vorsicht wirkte, so lange ihr Cousulatjahr
dauerte. Als aber, nach Ablauf desselben, Lepidus als Procónsul
zur Verwaltung seiner Provinz Gallien abgcgangen war, hielt dieser
sich auch seines Eides entbunden und fing die Feindseligkeiten an.
Er sammelte, besonders in Etrurien, wo die Bürger der zer-
störten Städte, von Roth und Verzweiflung getrieben, sich gern
der Empörung anschlossen, ein Heer und führte dasselbe bis unter
die Mauern Roms. Hier aber wurde er von Catulus geschla-
gen. Nach einer zweiten Niederlage in Etrurien floh Lepidus
nach Sardinien, wo er bald darauf starb. Die Trümmer des>
zersprengten Heeres führte sein Legat Per per na nach Spanien
zum Sertorius. Um die Anhänger des Lepidus von allen fer-
neren Versuchen abzuhalten und durch Milde zu versöhnen, wurde
ihnen auf Antrag des jungen C. Julius Cäsar vom Senate
Amnestie gewährt.
Der Versuch des Lepidus war zwar gescheitert, blieb jedoch
nicht ohne Folgen. Die in ihren Rechten verletzte Volkspartei
hatte wieder eine bestimmte Richtung erhalten und hegte neue
Hoffnungen für die Wiedergewinnung derselben. Jeder, der ihr
hiezu behülflich war, konnte der Gunst und der Unterstützung
derselben versichert sein. In Folge der steigenden Volksgährung
erhielten die Tribunen im Jahre 75 das Recht der Bewerbung
um höhere Staatsämter zurück; und fünf Jahre später (70)
setzte die lex tribunicia des Pompejus, wodurch er sich die zu
seiner Erhebung nöthige Volksgunst verschaffte, die Tribunen
wieder in ihre volle Gewalt ein. Zu gleicher Zeit wurde unter