Anfrage in Hauptansicht öffnen

Dokumente für Auswahl

Sortiert nach: Relevanz zur Anfrage

1. Geschichte der Römer für Gymnasien und den Selbstunterricht - S. 307

1849 - Münster : Coppenrath
307 solchen Geschäften, die Augustus ohne Senat vollziehen wollte, ernannte er aus Senatoren und Nechtsgelehrten einen besondern Ausschuß, der späterhin der fürstliche Geheimrath (oonsilium 866l'6tum principis) genannt wurde. Die Theilnahme des Vol- kes an der Gesetzgebung und an der Wahl der Behörden wurde immer seltener und hörte bald ganz auf. Senatsconsulte und Edikte der Imperatoren traten an ihre Stelle und bildeten seit- dem die Hauptquelle des Rechts. In der Regel wurde das Volk nur zusammenberufen, um demselben die Beschlüsse der Fürsten und des Senats mitzutheilen. — ^luch dem gesunkenen Ansehen des Ritter stand es half er wieder auf Er entfernte aus demselben die unwürdigen Mitglieder und alle diejenigen, welche nicht einen Census von 400,000 Sestertien aufzuweisen hatten, und verknüpfte mit demselben manche besondere Ehren und Würden. 2. Die alten Magistrate blieben größtentheils be- stehen, jedoch mit mannichfachen Einschränkungen ihrer bisheri- gen Wirksamkeit; auch wurden sie noch in den Comitien gewählt, aber nur nach des Kaisers Vorschläge. Als neue Magistrate wurden eingesetzt: 1. Der Stadtpräfekt (Praelectus urbi), dem das Polizeigerichtswesen in Rom übertragen wurde. Er hatte für die Aufrechthaltung der öffentlichen Sicherheit und Ruhe in der Hauptstadt zu sorgen und hielt deshalb eine bewaffnete Po- lizeimannschaft von drei, dann vier Cohorren (cobortes urbanae). 2. Die zwei Präfekten der kaiserlichen Leibwache (Praefecti praetorio). Ursprünglich waren diese nur Befehls- haber der von Augustus errichteten Leibwache, die aus zehn Cohorten (cobortes praetorianae) von je tausend Mann be- stand; bald aber wurden sie auch zur Rechtspflege und zu an- dern Geschäften zugezogen und waren überhaupt die ersten Per- sonen nach dem Kaiser. 3. Der Präfekt des Getreide- wesens (Praefectus annonae). Dieser hatte das Verpflegungs- amt und sorgte zunächst für regelmäßige Herbeischaffung des Mundvorrathes. 3. Rom und Italien. — Die Stadt theilte er zur besseren Handhabung der Ordnung in 14 Regionen oder Quar- tiere und jedes von diesen wieder in einzelne Bezirke mit be- sondern Vorstehern. Nebst der Sorge für die Sicherheit und 20*
   bis 1 von 1
1 Seiten  
CSV-Datei Exportieren: von 1 Ergebnissen - Start bei:
Normalisierte Texte aller aktuellen Treffer