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1. Geschichte der Römer für Gymnasien und den Selbstunterricht - S. 351

1849 - Münster : Coppenrath
351 Derselbe Kaiser, welcher die Christen so großmüthig be- schirmte, verlegte im Jahre 330 seine Residenz von dem heid- nischen, stets bedrohten Rom weg nach Byzanz. Didse Stadt schien gleichsam von der Natur selbst dazu bestimmt zu sein, die Herrscherin der Völker zu werden. Sie lag in Thracien, an der Grenzscheide von Europa, dort wo sich der thracische Bos- porus zum Marmormeere erweitert. Die reizenden Ufer von Asien und Europa grenzen hier so enge an einander, daß der dazwischen rauschende Bosporus nur als ein großer Strom er- scheint. Durch diesen steht sie, hier mit dem schwarzen, dort mit dem Marmormeere und vermittelst dieses auch mit dem Ar- chipelagus und dem Mittelmeere in Verbindung und führt also den Schlüssel zu allen daran liegenden Ländern. So zum Mit- telpunkte des regsten Verkehres gelegen, konnte sie die Schätze der ganzen damals bekannten Erde in ihren geräumigen und sichern Hafen zusammenströmen lassen. Diese durch ihre Lage so begünstigte Stadt sollte nun ein neues Rom werden. Con- stantin trug deshalb Sorge, die Prachtgebäude und öffentlichen Plätze des alten Roms in dem neuen nachzubilden. Selbst das Capitol und die sieben Hügel wurden nicht vergessen. Aber statt der heidnischen Tempel erhoben sich hier christliche Kirchen, auf deren Thürmen das Kreuz als glorreiches Siegeszeichen des Christenthums über das Heidenthum prangte. Auf des Kaisers Einladung wuchs schnell die Bevölkerung der Stadt, die man nach seinem Namen Constantinopel, d. i. Constantinos Stadt, nannte. Gegen dieses neue Rom, welches stolz und gebietend über zwei Welttheile zugleich hinblickt, sank das alte immer tiefer in Schatten zurück. Eine Folge dieser Verlegung des Regierungssitzes war eine gänzliche Veränderung der bisherigen Verfassungsform. Das ganze Reich wurde in vier Präfecturen oder Oberstatthalter- schaften, in dreizehn Diöcesen oder Bezirke, und in hundcrt- siebenzehn Provinzen oder Kreise getheilt. Die erste oder morgenländische Präfectur umfaßte in 5 Diöcesen und 48 Grunde und gebrauchte, um alle Zweideutigkeit zu heben, das Wort ofxoovgiot; (consubstantialis) zur Bezeichnung des Verhältnisses des Soh- nes zum Vater. -j
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