1849 -
Münster
: Coppenrath
- Autor: Welter, Theodor Bernhard
- Hrsg.: ,
- Sammlung: Geschichtsschulbuecher vor 1871
- Schultypen (WdK): Gymnasium
- Schultypen Allgemein (WdK): Höhere Lehranstalten
- Bildungsstufen (OPAC): ISCED 2 – Sekundarstufe 1, Klassen 5/6/7 – 8/9/10
- Schulformen (OPAC): Gymnasium, Selbstunterricht
- Inhalt Raum/Thema: Römische Antike
- Inhalt: Zeit: Antike
- Geschlecht (WdK): Jungen
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Derselbe Kaiser, welcher die Christen so großmüthig be-
schirmte, verlegte im Jahre 330 seine Residenz von dem heid-
nischen, stets bedrohten Rom weg nach Byzanz. Didse Stadt
schien gleichsam von der Natur selbst dazu bestimmt zu sein, die
Herrscherin der Völker zu werden. Sie lag in Thracien, an
der Grenzscheide von Europa, dort wo sich der thracische Bos-
porus zum Marmormeere erweitert. Die reizenden Ufer von
Asien und Europa grenzen hier so enge an einander, daß der
dazwischen rauschende Bosporus nur als ein großer Strom er-
scheint. Durch diesen steht sie, hier mit dem schwarzen, dort
mit dem Marmormeere und vermittelst dieses auch mit dem Ar-
chipelagus und dem Mittelmeere in Verbindung und führt also
den Schlüssel zu allen daran liegenden Ländern. So zum Mit-
telpunkte des regsten Verkehres gelegen, konnte sie die Schätze
der ganzen damals bekannten Erde in ihren geräumigen und
sichern Hafen zusammenströmen lassen. Diese durch ihre Lage
so begünstigte Stadt sollte nun ein neues Rom werden. Con-
stantin trug deshalb Sorge, die Prachtgebäude und öffentlichen
Plätze des alten Roms in dem neuen nachzubilden. Selbst das
Capitol und die sieben Hügel wurden nicht vergessen. Aber
statt der heidnischen Tempel erhoben sich hier christliche Kirchen,
auf deren Thürmen das Kreuz als glorreiches Siegeszeichen des
Christenthums über das Heidenthum prangte. Auf des Kaisers
Einladung wuchs schnell die Bevölkerung der Stadt, die man
nach seinem Namen Constantinopel, d. i. Constantinos Stadt,
nannte. Gegen dieses neue Rom, welches stolz und gebietend
über zwei Welttheile zugleich hinblickt, sank das alte immer tiefer
in Schatten zurück.
Eine Folge dieser Verlegung des Regierungssitzes war eine
gänzliche Veränderung der bisherigen Verfassungsform. Das
ganze Reich wurde in vier Präfecturen oder Oberstatthalter-
schaften, in dreizehn Diöcesen oder Bezirke, und in hundcrt-
siebenzehn Provinzen oder Kreise getheilt. Die erste oder
morgenländische Präfectur umfaßte in 5 Diöcesen und 48
Grunde und gebrauchte, um alle Zweideutigkeit zu heben, das Wort
ofxoovgiot; (consubstantialis) zur Bezeichnung des Verhältnisses des Soh-
nes zum Vater.
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