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1. Geschichte der Römer für Gymnasien und den Selbstunterricht - S. 353

1849 - Münster : Coppenrath
353 anwesenden Praefectus praetorio und den eigentlichen Staats- rächen (comites consistoriani) den Staatsrach (consistorium) des Kaisers, welchen er namentlich bei der Gesetzgebung zu Rache zog. Daneben bestanden noch mehre Einrichtungen der alten Zeit fort; aber fast nur als leere Würden, ohne fernem Einfluß: so der Senat in Rom und seit Constantin auch in Constantinopel, dessen Geschäftskreis sich bloß auf das beschränkte, was der Kaiser ihm etwa vorlegte; die aus seiner Mitte er- nannten Consuln gaben dem Jahre ihren Namen. .Auch das Patrieiat bestand noch fort, aber ohne Amtsgewalt und Erblich- keit, bloß als eine hohe Würde, die der Kaiser besonder» Günst- lingen verlieh und sie dadurch hoffähig machte. Eine sehr strenge gegliederte Rang- und Titelordnung bestimmte das äußere Ver- hältniß der Beamten zu einander und die Grade der Ehrerbie- tung, welche man Jedem zu erweisen hatte. Die höchsten Civil- und Militär-Beamten führten den Titel „Erlauchte" (illu- stres); nach ihnen folgten die „Hoch an sehnlichen" (spec- tabiles) , dann die „V i e l b e r Ü h m t e n" (clarissimi), hierauf die „Vielbewährten" (perfectissimi), zuletzt die „Erlese- nen" (egregii). So führte eine orientalische Hofordnung mit der strengsten Etiquette stufenmäßig bis zu der erhabenen Höhe des göttlich verehrten Herrschers hinan. Die Unterhaltung des glanzvollen Hofstaates nebst dem Beamtenheere, welches die Büreaukratie in der furchtbarsten Weise handhabte, und der Armee, die jetzt zum Theil aus be- soldeten Barbaren bestand, verschlang unermeßliche Summen und machte eine für das Volk sehr drückende Vermehrung der Ab-^ gaben nöthig. Es wurden erhoben: 1) eine jährliche, vom Kaiser durch ein Ediet (iudictio genannt) ausgeschriebene Grund- und Kopfsteuer, welche theils in Geld, theils in Naturprodueten geliefert wurde. Zum Behuf dieser Steuer wurde alle 15 Jahre das Grundeigenthum von neuem abgeschätzt und danach ein neuer Kataster angefertigt. 2) Eine Gewerb- und Handels- steuer, welche alle 5 Jahre erhoben wurde. 3) Der Ertrag der Hafen- und Landzölle, der Salz- und Bergwerke, der Mün zen und der kaiserlichen Fabriken. 4) Die bei feierlichen Gelegenheiten als Ehrengeschenke von den Städten des Rei- ches dem Kaiser dargebrachten goldenen Kronen, die nun in Weiter, Geschichte der Römer. 00
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