Anfrage in Hauptansicht öffnen

Dokumente für Auswahl

Sortiert nach: Relevanz zur Anfrage

1. Grundriß der Geschichte des Mittelalters - S. 16

1835 - Berlin : Trautwein
16 Erste Periode. 476-—814. Der Bischof von Nom, Pabst vorzugsweise in Italien seit dem Anfang des fünften Jahrhunderts, allgemein erst seit dem elften Jahrhundert so genannt, konnte bei der geringen Ein- mischung der Ostgothcn in kirchliche Angelegenheiten, seine An- sprüche erweitern und nahm insbesondere, über sich Niemandem Richtergewalt zugcsiehend, diese so wie die Sorge für Erhaltung der Rechtglaubigkcit und der Kirchengesehe in Anspruch. Die wiederhergestellte Abhängigkeit vom griechischen Kaiser hörte seit 730 auf, die fränkische Oberhoheit war weniger beschränkend. Der Wirkungskreis des Pabstes wurde besonders durch die von Gregor I. (590 — 604) begonnene Bekehrung der Angelsachsen ✓ und durch die Ergebenheit des Bonifacius, des Apostels der Deut- schen, erweitert, seine weltliche Herrschaft besonders durch König Pippin begründet. ch §. 4. Die Sueven und die Westgothen*). Die Sueven waren schon 456 durch eine große Niederlage bei Paramo von den Westgothen abhängig geworden; sie erlang- ten zwar bald ihre Selbstständigkeit wieder und eroberten in Lu- sitanien und Asturien, blieben aber in einem sie immer mehr schwächenden Kampfe mit ihren mächtigern Nachbarn, welche sie bald auf Galläcien beschränkten und 585 unterwarfen. Fortwäh- render Krieg und innere Unruhen verhinderten die Ausbildung eines geordneten innern Zustandes. Den Westgothen gab dagegen schon der siegreiche Eurich durch Aufzeichnung des Gewohnheitsrechtes schriftliche Gesetze; allein durch heftige Verfolgung seiner katholischen Unterthanen, be- sonders in Gallien, bereitete er einen Krieg mit den Franken vor, in welchem sein Sohn Alarich Ii. (483—507) Schlackt und Leben verlor und den Westgothen nur durch ostgothischen Beistand der Küstenstrich zwischen den Pyrenäen und der Rhone . blieb. Nachdem Amalrich (507 — 531) gleichfalls gegen die Fran * **) ken langobardischcn Herrn zur Zahlung eines Theiles des Landertrages und auch zur Leistung von Frohndiensten verpflichtet; die Städtebewohner zahlten dem Könige oder einem Herzoge einen bestimmten Zins. Die verhältnißmaßig ge- ringe Zahl der Langobarden veranlaßte schon seit dem 2lnsange des achten Jahrhunderts die Umwandlung ihres deutschen Charakters in de» italienischen. **) Aschbach, Geschichte der Tlestgothen. 1827. Lembke, Geschichte von Spanien» Erster Theil. 18,31.
   bis 1 von 1
1 Seiten  
CSV-Datei Exportieren: von 1 Ergebnissen - Start bei:
Normalisierte Texte aller aktuellen Treffer