1835 -
Berlin
: Trautwein
- Autor: Schmidt, Ernst Alexander
- Auflagennummer (WdK): 2
- Sammlung: Geschichtsschulbuecher vor 1871
- Schultypen (WdK): Höhere Lehranstalten, Gymnasium
- Schultypen Allgemein (WdK): Höhere Lehranstalten
- Bildungsstufen (OPAC): ISCED 2 – Sekundarstufe 1, Klassen 5/6/7 – 8/9/10
- Schulformen (OPAC): Gymnasium, Höhere Lehranstalt, Selbstunterricht
- Inhalt Raum/Thema: Weltgeschichte
- Inhalt: Zeit: Alle Zeiten
- Geschlecht (WdK): Jungen
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§. 4. Frankreich. 888 —1108.
Die Capetingcr traten dadurch an die Stelle der Karo,
linger. Hugo Capet (987 —996) suchte durch Anerkennung
des bestehenden Zustandes sich zu behaupten, bewog allmalig die
südfranzösischen Großen, ihm den Lehnseid zu schwören und sicherte
sich die Krone durch Gefangennehmung des gegen ihn sich erhe,
benden Karl's. Sein Sohn Robert der Fromme (996—1031)
veranlaßte durch seine Gutmüthigkeit und Schwäche häufig trotzige
Widersetzlichkeit der Vasallen, erwarb jedoch das durch Heinrichs
Tod 1001 erledigte Herzogthum Burgund seinem Sohne Heinrich,
welcher es 1026 dem jungem Bruder Robert (Ahnherrn der bis
1361 regierenden Herzöge) überließ. Heinrich!. (1031 — 1060)
bestieg erst durch normännische Hilfe den Thron, welchen seine
Mutter Constantia dem jungem Robert zuwenden wollte, und
suchte vergeblich, den jungen Normannenherzog Wilhelm (den
Eroberer) (s. 1035) zu verdrängen oder zu beschränken. Der
überall herrschende Fehdegeist wurde etwas durch den seit 1034
von Concilien verordnten Gottesfrieden beschränkt. Philipp I.
(1060 — 1108), dessen geringes Ansehn 1066 durch Wilhelms
Erhebung auf den englischen Thron noch mehr gefährdet wurde,
machte sich bald durch zügellose Lebensweise und Schwäche verach,
tct; durch Verstoßung seiner Gemahlinn Berta fiel er in den
Bann, von dem er sich nur durch Wiedervereinigung mit dersel,
den und Kirchenbuße (1104) befreite*).
*) Frankreich zerfiel in viele kleinere und größere Gebiete, deren meist
erbliche Inhaber zum Thcil im Besitz aller Königsrechte waren und nur durch
ein Lehnsverhältniß zusammen- und vom Könige abhingen, welches dieser allein
bei überlegner Macht geltend machen konnte. Die bedeutendsten dieser Gebiete
waren: das Herzogthum der Normandie nebst der von ihm abhängigen Graft
schast (seit 12s-5 Herzogthum) Bretagne; das Herzogthum Burgund, unter wel-
chem die Grasen von Chalons, Revers und andere standen; das (sehr beschränkte)
Herzogthum Aquitanien oder Guienne im Besitz der Grasen von Poitou, welche
in der Mitte des ll. Jahrh.s noch das (westliche) Herzogthum Gascogne er-
warben; die Grasschasten Toulouse, Flandern, Champagne und Anjou. Die
Vereinigung der capetingischen Besitzungen mit der Krone, welche durch zeitige
Wahl des ältesten Königssohnö zum Nachfolger bald erblich wurde, machte eine
Wicdererhebung derselben möglich, und befördert wurde sie durch Verknüpfung
erledigter Lehen mit derselben. Die Städte, über welche die Grafengewalt
von Bischöfen oder erblichen Grasen oft mit drückendster Willkür geübt wurde,
begannen am Ende dieses Zeitraums, begünstigt durch größer» Wohlstand und
Selbstgefiihl, Sicherheit der Person und des Eigenthums, Verwaltung der Ge-
richtsbarkeit durch Schöffen und andere Rechte sich zu erkaufen oder zu erkäm«
psen, und gaben bald auch manchen in harter Leibeigenschaft lebenden Landbe-
wohnern Zuflucht und Freiheit.