1835 -
Berlin
: Trautwein
- Autor: Schmidt, Ernst Alexander
- Auflagennummer (WdK): 2
- Sammlung: Geschichtsschulbuecher vor 1871
- Schultypen (WdK): Höhere Lehranstalten, Gymnasium
- Schultypen Allgemein (WdK): Höhere Lehranstalten
- Bildungsstufen (OPAC): ISCED 2 – Sekundarstufe 1, Klassen 5/6/7 – 8/9/10
- Schulformen (OPAC): Gymnasium, Höhere Lehranstalt, Selbstunterricht
- Inhalt Raum/Thema: Weltgeschichte
- Inhalt: Zeit: Alle Zeiten
- Geschlecht (WdK): Jungen
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Dritte Periode. 3030 — 1273.
die auch vom Pabsts für ungültig erklärte Urkunde verletzte, rie/
fen die Barone Philipp's Sohn Ludwig als König nach England;
allein nach seinem Tode bewirkte der Graf von Pcmbroke und
die Jugend seines Sohnes Heinrich's Iii. (1216—1272) des/
sen allgemeine Anerkennung, und Ludwig, auch bei Lincoln be-
siegt, mußte England verlassen. Des gutmüthigen Königs Schwache
und Unthätigkeit, der Uebermuth seiner französischen Günstlinge,
die Erpressungen des päbstlichen Stuhles und die Verletzungen des
Freiheitsbriefcs veranlaßten, daß sich die Barone 1258 unter Simon
von Montfort, Grafen von Leicester, vereinigten und sich selbst
die Negierung anmaßten; Simon siegte zwar über die königliche
Partei 1264 bei Lewes und nahm den König gefangen; allein
schon 1265 verlor er gegen dessen Sohn Eduard bei Evesham
Schlacht und Leben, und Heinrich übernahm wieder die Ne/
gierung *).
Schottland, öfter, jedoch nur durch Zwang, in Lehnsab/
hängigkeit von England und im Krieg mit diesem Reiche, auch
bisweilen durch Thronstreitigkeiten und Gesetzlosigkeit zerrüttet,
schied sich in dieser Periode in das nördliche Hochland, wo die
alten Sitten, Einrichtungen und Sprache beharrlich bewahrt wur/
den, und in das südliche Niedcrland, in welches erst Angelsach,
sen, dann Normannen ausgenommen wurden, und wo durch diese
eine größere Civilisation, norniannisch - französische Sprache und
das Lehnswesen eingeführt wurde.
tigt; Gerechtigkeit fpß weder verkauft noch verweigert, kein freier an seiner
Person oder Eige»ki,uni anders beschädigt werden, als nach einem Nrthcil sei»
»er Standesgenosseu und nach de» Landesgefeyen. Dein Bauer soll das Acker»
gerät!) nicht abgcvfändet werden.
•) Um sich i» befestigen, batte Simon 1265 zwei Ritter aus jeder Gras»
schaft — was schon einige Male im 13. Jahrs,, geschehen — und — zum er»
fielt Male — zwei Abgeordnete jeder Stadt und jedes Fleckens zuin Parla-
ment der Barone und Prälaten berufen.— Die Städte waren zur Zeit der
norniännischen Eroberung der Gerichtsbarkeit dcs Königs oder andrer Grund-
herrn unterworfen und zahlten diesen bestimmte und öfters auch beliebige Ab-
gaben. Allmälig wurden jene in einen bestimmten Zins verwandelt, diese vcr»
loren den Schein der Rechtmäßigkeit. Steigender Wohlstand gestattete ihnen
besonders seit Jphmn's Zeit, sich von ihren geldbcdür,eigen Oberherrn Erlast
von Zöllen zu erkaufen so wie Handelsfreiheiten uns das Recht, sich eigne
Obrigkeiten für Gerichtsbarkeit und Verwaltung zu wählen. London, schon
durch Heinrich I. im Besitz der Gerichtsbarkeit und mehrerer Handelsfreiheiten,
trat besonders durch Reichthum und Macht hervor. Die geringer» Krön Vasal-
len enthielten sich des kostsvieligen Besuchs der Reichstage und verschmolzen all»
ntalig mir den übrigen freien Bewohnern der Grafschaften.