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1. Theil 1 - S. 67

1806 - Leipzig : Hinrichs
\ Von Entsteh, des menschl. Geschl. bis aufcyruö. 67 benutzte. Genug, das Gebäude seiner Religion und seiner Politik beruht. aus der L-'hre von einem guten und einem bösen Princip, den Quellen aller Erscheinungen des Guten und L'öfen auf der Erde. Diese Grundlage des ganzen Systems e^-ieit von ihm nun diejenige Beziehung und Anwendung, welche ein Gesetzgeber, unter Zoroa- sters Localverhältnissen, davon machen konnte» Es giebt ein Reich des Lichts, und ein Reich der Finstern iß. Zn jenem herrscht Qrnruzd, der Urbeder und Verbreiter alles Guten; in diesem Ahriman, der Quell alles moralischen und physischen Uebels. Um den Thron des Ormuzd stehen die sieben Amschasvands, di? Fürsten des Lichts, unter denen er selbst der erste rst. Zhnen sind untergeordnet die Zzeds, die Genien aller einzelnen Arten des Guten. i Auf ähnliche Weise ist das Reich der Finsterniß unter Ahriman organistn. Sein Thron wird umgeben von den obersten sieben Dews, den Fürsten des Bösen; und eine zahllose Menge niederer Dews stehen unter ihnen, wie die Jzeds unter den Amschaspands. — Zn unaufhörlichem Streit? sind die Reiche des Ormuzd und Ahriman; doch einst wird Ahriman besiegt, das Reich der Finsterniß hört auf, Ormuzds Herrschaft wird allgemein verbreitet, und Alles endigt sich in einem unniverfellen seligen Lichtreiche. Diese idealische Staatsform war offenbar ein erhöhtes Bild der damaligen Verfassung asiatischer Monarchien, aber ganz auf Local- und Zeitumstände berechnet, in denen der Gesetzgeber lebte. Er lebte in einem Staate, der an der Gränze des Nomadenlandes lag, wo die Vorzüge E 2 der »
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