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1. Die alte Geschichte - S. 34

1846 - Münster : Coppenrath
34 Herkommen, daß die königliche Würde vom Vater auf Sohn, oder wenigstens in derselben Familie forterbte. Für den künftigen Erben selbst aber war eö ein schöner Antrieb, sich zuvor die nö- tigen Kenntnisse und Erfahrungen für seinen wichtigen Beruf einzusammeln. Zugleich wich man auf diese Weise auch allen Strei- tigkeiten aus, die beim Tode des Königes von anderen Mächtigen um die Erlangung der Oberherrschaft erhoben werden konnten. Wir dürfen uns aber unter den ersten Königreichen ja nicht solche, als die unserigen vorstellen. Jene waren noch äußerst klein und unbedeutend. Da gab es fast keine Stadt, kein Dorf, worin nicht ein besonderer König war. In dem einzigen Thale bei Sodoma wohnten fünf Könige, welche auszogen, vier andere be- nachbarte zu bekriegen, und Abraham schlug mit dreihundert achzehn Knechten die letzteren, die seinen Vetter Lot gefangen wegführten. Josua schlug in Palästina sogar ein und dreißig Könige. — Auch die Macht dieser kleinen Könige war noch sehr gering und hing größtentheils von ihren persönlichen Eigenschaften ab. Bei Ange- legenheiten, die das Volk betrafen, versammelte sich dasselbe auf einem öffentlichen Platze um seinen König, hörte dessen Meinung an, zog sie in Überlegung, und was die Menge alsdann beschloß, nahm der König an. Daher finden wir in den ältesten Zeiten immer Volksversammlungen, in denen alle gemeinschaftlichen Ange- legenheit berathen und namentlich Krieg und Frieden beschlossen wurden. Besonders einflußreich war in denselben die Stimme der Reichen und Mächtigen; denn der Dürftige hat nirgends große Macht, am wenigsten unter einem nicht gebildeten Volke. Allmälig aber wurden diese Königreiche theils durch Erobe- rungen, theils durch freiwillige Unterwerfung größer. Mit ihnen auch die Geschäfte der Könige. Damit sie sich aber ausschließlich dem wichtigen Geschäfte der Regierung widmen könnten, überhob sie das Volk aller Handarbeit. Es versorgte sie mit den nöthigen Lebensmitteln und brachte ihnen reiche Geschenke. Aus solchen freiwilligen Beiträgen entstanden mit der Zeit regelmäßige und gesetzliche Abgaben, die noch jetzt jedes einzele Volk für seine Ruhe und Wohlfahrt seinem Fürsten entrichtet.
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