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1. Oder: das historische Materiale universal-historisch, als erster Cursus der Geschichte - S. 381

1817 - Karlsruhe : Müller
Zwölfte Periode: — Nord-Afrika. §. 133. 381 Ergebenheit der Unterthanen gegen denselben ist vollkom- men auf einen kindlichen Gehorsam gebauet, der überhaupt den Eltern nirgends so unverlezlich geleistet wird, als in Ebina. — So hat sich denn am äussersten Ende Asiens die liebenswürdige Grundlage der wahrhaft fruchtbaren bür- lichen Tugend noch erhalten, welche bei den kultivirten Europäern nur noch beispielsweise gefunden wird. 8. 133, Nördliches Afrika, oder Algier, Tunis, Tripoli und Marokko. (S. iste Karte). So wie von Asien nur die südlichen Länder in die Weltgeschichte einigermasen ausgenommen werden können, so von Afrika nur die Nordküftenländer. Vor Christi Ge- burt waren Aegypten und Karthago zu merken; beide Län- der kamen unter die Römer, und diese erweiterten hernach ihre Herrschaft über die ganze Nordküste dieses Erdtheileö. Bei der Theilung des Römischen Reiches kam die östliche Hälfte mit Aegyten an das Orientalische, die westliche Hälfte aber an das Occidentalische Kaiserthum. Diese Wefthälfte gab in der Völkerwanderung den Länderbestand des Vandalischen Reiches, welches nachmals für Ostrom er- obert wurde. — In der gten Periode gerieth die ganze afri- kanische Nordküste unter die Botmäsigkeit der Araber. Die Chalifen sezten in diese Länder, wie anderwärts, Statt- halter, welche sich in der Folge grösftentheils unabhängig machten und eigene Herrschaften stifteten, wodurch unter andern endlich auch die jezigen Staaten, nemlich: Algier, Tunis, Tripoli, und Marokko/ seit dem Anfänge der irten Periode, entstanden sind. — Die Einwohner dieser Länder als Hauptvolksftamm heissen Berbern ; daher nennt man die- sen Strich Landes die Berberei.
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