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1. Geschichte des Alterthums - S. 37

1850 - Regensburg : Manz
Die Gesetzgebung der Brahmanen. 37 2. Indien hat keine Geschichte gleich den andern Ländern. Von einer Geschichte im gewöhnlichen Sinne des Wortes, als einer Erzählung menschlicher Thaten und Begebenheiten, ist bei den Hindus (Indiern) keine Rede. Nur auf die Thaten seiner Götter und wie sie bald in der Gestalt eines Thieres, bald in der eines Menschen auf die Erde Herabstiegen, legte der Hindu Werth. In noch viel höherem Grade als bh an- dern Völkern verdrängten bey dem mit einem überaus feinem Natursinne und einer ebenso lebhaften Phantasie begabten Hin- du die mythologischen Vorstellungen alles Uebrige. Erst seit- dem die Hindus mit andern Nationen, insbesondere mit den Griechen in Berührung traten, erhellt sich das tausendjährige Dunkel der Urzeit Indiens und erfährt man, freilich von fremd- artigem Standpunkte aufgefaßt, Näheres über Leben, Sitten und Geschichte Indiens. 3. Gesetzgebung und Einrichtungen der Brahmanen. Der Anfang aller Cultur muß den Brahmanen zugeschrie- den werden, die in 10 Stämmen, „entsprossen dem Geschlechts der Ahnherren in den 3 Weltaltern," von den Quellen des Ganges aus sich über Indien verbreiteten und die ersten (dun- kelfarbigen) Bewohner aus Chams Geschlechts sich unterwarfen. Noch erfüllt mit Erinuerungen aus der Patriarchonzeit stellten sich die Brahmanen die erhabene Aufgabe, in Mitten einer der Verkehrtheit zugewandten Zeit nicht nur an dem Göttlichen (Brahma) durch strenge, nüchterne Lebensweise festzuhalten, sondern auch die übrigen nach Indien gedrungenen Stämme durch genaue Lebensvorschriften von allem Unheiligen zu ent- fernen. Ohne Ausnahme sollten sich alle einer höhern Ord- nung unterwerfen und jede Kaste durch eifrigen Dienst in dem ihr angewiesenen Kreise - die Prüfungszeit des gegenwärtigen Lebens glücklich überstehen. Der pünktliche Gehorsam war eö, durch den die Aufnahme in Brahma's Schooß erlangt werden konnte. Die Brahmanen aber waren die Lebensführer, die Lehrer, welche Volkskenntnisse besaßen, die den andern schon deshalb nicht zukamen, weil diese sich den irdischen Dingen zugewendet hatten. Ihre Vorschriften von dem Unterschiede der Kasten, ihre Mythologie und bürgerlichen Einrichtungen wurden in der Sanskritsprache besonders niedergeschrieben und
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