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1. Leitfaden beim ersten Schulunterricht in der Geschichte und Geographie - S. 114

1851 - Braunschweig [u.a.] : Westermann
114 Neuere Geschichte. Von Karl V. bis zur ersten französischen Rev olution. Von 1520 bis 1789. Das deutsche Reich. 8. 65. ^em edlen und ritterlichen Kaiser Maximilian I. verdank- ten die Deutschen die Stiftung des ewigen Landfriedens. Alle Streitigkeiten wurden von nun an durch das Reichs- kammergericht entschieden, welches anfänglich zu Frankfurt a. M., dann zu Spei er, am längsten aber zu Wetzlar sei- nen Sitz hatte. Eine andere Einrichtung, um den Landfrieden gehörig beschützen zu können, war die Eintheilung des Reichs in zehn Kreise 1512. Die Kreise hießen: 1) Franken, 2) Baiern, 3) Schwa- den (zwischen dem Lech und Oberrhein), 4) Oberrhein, 5) Nic- derrhein, 6) Westphalen, 7) Niedersachsen (Ostphaleu, Holstein, Mecklenburg), 8) Obersachsen (Thüringen, Meißen, Bran- denburg, Pommern), 9) Belgien oder das österreichische Nie- derland (unrichtig Burgund genannt) und 10) Oesterreich. Außerdem gehörte» noch zum deutschen Reiche die vier Nebenländer Böh- men, Mähren, Schlesien und die Lausitz. Von der Hauptstadt Wien aus nach Belgien führte Maxi- milian einen regelmäßigen Postenlauf ein und machte den Grafen Franz von Taxis zum Generalpostmeister. Jeder Kreis hatte außer einem weltlichen und einem geistlichen kreisausschrci- benden Fürsten einen Kriegsobersten, welcher bisweilen auch den Titel eines Fcldmarschalls führte. Unter dem Kaiser standen die Wahl- oder Kurfürsten von Mainz, Trier, Cöln, Sachsen, der Pfalz, Brandenburg, Böhmen; später noch die von Baiern und Hannover. War von diesen der Sohn des Kaisers schon als Nachfolger erwählt, so hieß derselbe römischer König.
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