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1. Geschichte Sachsens und seiner Fürsten - S. 5

1855 - Dresden : Meinhold
5 Burgwarten, d. h. mitten im Lande zur Unterdrückung etwaiger Auf- stände der unruhigen Wenden angelegte Burgen oder Burgwarten. Alle diese Würden waren begreiflicher Weise in den Händen deut- scher Edlen, denn der größte Theil der slavischen Grundbesitzer war im Kampfe gegen die deutschen Unterdrücker gefallen und diejenigen meiß- nischen Edelleute, welche noch heute wendische Namen führen, stammen keineswegs von letztcrn ab, sondern nahmen dieselben von den Besitz- ungen an, welche sie nach und nach erworben hatten. Nach vollstän- diger Eroberung des Sorbenlandes wurde dem Markgrafen als kaiser- lichen Befehlshaber, der übrigens noch mit Privatbesitzthum in der Mark ansässig war, die Einkünfte derselben vom Kaiser angewiesen, und nach und nach ging das Amt des Vaters gewöhnlich auf den S ohn über und somit ward der Weg zur Belehnung der Familie des Markgrafen mit der Mark gebahnt. Indem nun ein anderer Theil des eroberten Lan- des vom Kaiser der Kirche überlassen, ein dritter endlich denjenigen seiner Mannen geschenkt wurde, durch deren Tapferkeit das Land er- obert werden war, so war cs gekommen, daß die überwundenen Sorben in die Leibeigenschaft oder Hörigkeit der freien Grundbesitzer geriethcn, obwohl die erstere allerdings in den Marken nicht so drückend auf ihnen gelegen haben mag als in den Lausitzcn. Die Geschichte der ersten Markgrafen von Meißen ist ziemlich dunkel, doch ist soviel gewiß, daß der erste, der diesen Namen trug, ein gewisser Riddag (983) war, daß dessen Nachfolger Eceard I. (s. 985, ermordet 1002), des südthüringischen Markgrafen Günthers Sohn der Besieger der streitlustigen Milzicner (in der Obcrlausitz), be- reits einso mächtigerhcrr war,daß er nachotto's Ui. Tode seine Hand nach der deutschen Königskrone ausstrecken konnte, und daß nach seiner Ermordung seine Söhne H er m ann (1 011 —1031) und Eccardh. (1031 —1046), mit denen sein Geschlecht (das der Eecardingcr) erlosch, erst ziemlich spät das von dem Polenhcrzog Boleslaw unter- worfene Meißner Land, welches freilich ihnen noch nicht erblich gehörte, durch die Gnade der Kaiser Heinrich Ii. und lli. wiedererhielten. Auch die nun folgenden Markgrafenwilhe lm (1046—1 062) und Otto (1062—1067), Sölmc des Grafen Wilhelm von Weimar, Ecbcrt I. (1067— 1068) und sein Sohn Eebert Ii. (1068— 10 90) aus dem Geschlecht der Grafen von Braunschweig haben weder für die Vergrößerung noch für die Cultur des Landes Meißen etwas Wesentliches gethan, im Gegentheil brachte der letztere, ein zwar tapfe- rer, aber zweizüngiger Fürst, durch seine Handel mit Kaiser Heinrich Iv.,
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