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1. Geschichte Sachsens und seiner Fürsten - S. 33

1855 - Dresden : Meinhold
33 •werfen, in welchem nicht bloö die Einkünfte, sondern auch die Regier- ung desjenigen Landstrichs, den jeder der drei Brüder (Heinrich scheint um 1435 gestorben zu sein) erhielt, dem jedesmaligen Inhaber unbe- schränkt zufallen und ein jeder eine Stadt, Meißen, Altenburg und Wei- ßenfels, als Hoflager erhalten sollte. Das Churland mit der Churwürde mußte Friedrich nach dem Reichsrecht besonders bleiben. Weil aber mittlerweile Sigismund (s 14 63) in den geistlichen Stand trat, später indeß politischer Umtriebe halber, in die er sich gegen seine Brüder ein- gelassen hatte, von diesen gefangen gesetzt ward, so hatte dieser Vertrag keine Dauer, und es wurde (1437) ein neuer geschlossen, nach wel- chem Friedrich der Sanftmüthige zwar den Theil, der auf ihn gefallen war, behielt, allein die Regierungsrechte in den beiden übrigen An- teilen seiner Brüder dazu bekam. Den 4. Mai 1440 starb, wie oben erwähnt ward, Landgraf Friedrich der Friedfertige ohne Kinder zu hinterlassen und seine Länder sielen an Friedrich und seinen Bruder Wilhelm Iii. Diese scheinen dieselben jedoch nur kurze Zeit gemeinschaftlich regiert zu haben, denn am 10. September 1445 Machte ein Vertrag zu Altenburg dem zwischen ihnen hinsichtlich der Verwaltung Thüringens entstandenen Zwiespalt scheinbar ein Ende, indem laut desselben Wilhelm Thüringen und einen Theil des Osterlandes, Friedrich aber den andern Theil des letztem und Meißen erhielt, Freiberg und die dazu gehörigen Bergwerke aber ihnen gemeinschaftlich bleiben sollte. Gleichwohl hatte diese neue Ländereintheilung für die Brüder sehr traurige Folgen, und scheint es, als hätte ihr sterbender Vater dieses Unheil voraus gesehen und durch seine letzten Worte, worin er sie zur Eintracht ermahnte, verhindern wollen. Weil nämlich eigentlich stder der beiden Brüder Thüringen hatte besitzen wollen, Wilhelm aber gegen das Reichsrecht auch noch das Herzogthum Sachsen zur Theilung verlangt hatte, war keiner von beiden zufrieden gestellt, und die bösen Einflüsterungen einiger Räthe Wilhelms, unter denen Apel Vitzthum als der dem Chursürsten feind- lichste bezeichnet wird, machten die Spannung, welche zwischen den beiden Brüdern eingetreten war, immer größer. Zwar kam, besonders auf den Betrieb einiger auswärtiger Fürsten, zwischen ihnen ein neuer Vergleich, der sogenannte hallische Machtspruch (1 ]. December 1445) zu Stande, nach welchem Altenburg, Burgau, Zwickau, die Herren von Gera und Lobenstein dem Churfürsten Friedrich, seinem Bruder aber Freiburg an der Unstrut überlassen werden sollte, auch die Ueber- nahme der auf den beiderseitigen Ländern ruhenden Schulden noch Größe, Sachsen und seine Regenten. o
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