1855 -
Dresden
: Meinhold
- Autor: Gräße, Johann Georg Theodor
- Hrsg.: ,
- Sammlung: Geschichtsschulbuecher vor 1871
- Schulbuchtyp (WdK): Lesebuch
- Inhalt Raum/Thema: Vaterländische Geschichte, Sachsen
- Inhalt: Zeit: Mittelalter, Neuzeit
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•werfen, in welchem nicht bloö die Einkünfte, sondern auch die Regier-
ung desjenigen Landstrichs, den jeder der drei Brüder (Heinrich scheint
um 1435 gestorben zu sein) erhielt, dem jedesmaligen Inhaber unbe-
schränkt zufallen und ein jeder eine Stadt, Meißen, Altenburg und Wei-
ßenfels, als Hoflager erhalten sollte. Das Churland mit der Churwürde
mußte Friedrich nach dem Reichsrecht besonders bleiben. Weil aber
mittlerweile Sigismund (s 14 63) in den geistlichen Stand trat, später
indeß politischer Umtriebe halber, in die er sich gegen seine Brüder ein-
gelassen hatte, von diesen gefangen gesetzt ward, so hatte dieser Vertrag
keine Dauer, und es wurde (1437) ein neuer geschlossen, nach wel-
chem Friedrich der Sanftmüthige zwar den Theil, der auf ihn gefallen
war, behielt, allein die Regierungsrechte in den beiden übrigen An-
teilen seiner Brüder dazu bekam.
Den 4. Mai 1440 starb, wie oben erwähnt ward, Landgraf
Friedrich der Friedfertige ohne Kinder zu hinterlassen und seine Länder
sielen an Friedrich und seinen Bruder Wilhelm Iii. Diese scheinen
dieselben jedoch nur kurze Zeit gemeinschaftlich regiert zu haben,
denn am 10. September 1445 Machte ein Vertrag zu Altenburg dem
zwischen ihnen hinsichtlich der Verwaltung Thüringens entstandenen
Zwiespalt scheinbar ein Ende, indem laut desselben Wilhelm Thüringen
und einen Theil des Osterlandes, Friedrich aber den andern Theil des
letztem und Meißen erhielt, Freiberg und die dazu gehörigen Bergwerke
aber ihnen gemeinschaftlich bleiben sollte. Gleichwohl hatte diese neue
Ländereintheilung für die Brüder sehr traurige Folgen, und scheint es,
als hätte ihr sterbender Vater dieses Unheil voraus gesehen und durch
seine letzten Worte, worin er sie zur Eintracht ermahnte, verhindern
wollen. Weil nämlich eigentlich stder der beiden Brüder Thüringen
hatte besitzen wollen, Wilhelm aber gegen das Reichsrecht auch noch
das Herzogthum Sachsen zur Theilung verlangt hatte, war keiner von
beiden zufrieden gestellt, und die bösen Einflüsterungen einiger Räthe
Wilhelms, unter denen Apel Vitzthum als der dem Chursürsten feind-
lichste bezeichnet wird, machten die Spannung, welche zwischen den
beiden Brüdern eingetreten war, immer größer. Zwar kam, besonders
auf den Betrieb einiger auswärtiger Fürsten, zwischen ihnen ein neuer
Vergleich, der sogenannte hallische Machtspruch (1 ]. December 1445)
zu Stande, nach welchem Altenburg, Burgau, Zwickau, die Herren
von Gera und Lobenstein dem Churfürsten Friedrich, seinem Bruder
aber Freiburg an der Unstrut überlassen werden sollte, auch die Ueber-
nahme der auf den beiderseitigen Ländern ruhenden Schulden noch
Größe, Sachsen und seine Regenten. o