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1. Geschichte Sachsens und seiner Fürsten - S. 59

1855 - Dresden : Meinhold
59 Karl V. dessen erledigtes Herzogthum seinem Bruder Ferdinand ver- liehen. Allein da durch dieses offenbare Streben des Kaisers, seine Hausmacht zu vergrößern, die Reichsstände für sich selbst besorgt wur- den, so darf es nicht Wunder nehmen, wenn die eifrig katholischen Herzoge vonbaiern und Franzi, von Frankreich mit den evangelischen Fürsten ein Bündniß gegen den Kaiser schlossen (1531 und 1532) und der Landgraf Philipp von Hessen durch die Schlacht bei Lauffen (15. Mai 1534) demselben alle Aussicht auf Durchsetzung seiner Pläne nahm. Jndeß die Vorstellungen Herzogs Georg von Sachsen und des Churfürsten von Mainz veranlaßten den Churfürsten von Sachsen zu dem Vertrag zu Kadan in Böhmen (29. Juni 1534) mit König Ferdinand, in welchem zwar Letzterer einwilligte, daß Herzog Ulrich sein Land wiederbekäme, dasselbe aber von nun an als Reichs- afterlehn von Oesterreich mit Vorbehalt der österreichischen Erbfolge angesehen werden, der Churfürst von Sachsen dagegen Ferdinand als römischen König anerkennen, und dieser sich verpflichten sollte, den Nürnberger Religionsfrieden aufrecht zu erhalten. Der am 20. November 1535 durch Ferdinand mit allen Ländern der ernestinischen Linie belehnte Churfürst Johann Friedrich setzte nun für den 6. December desselben Jahres eine neue Zusammenkunft der evangelischen Bundesmitglieder zu Schmalkalden an, weil das Kam- mergericht immer noch nicht aufhörte, Processe wegen der obgedachten Glaubensangelegenheiten zu erheben. Zwar versuchte der neue Papst Paul Iii. (s. 1534) durch seinen staatsklugen Abgesandten Paulus Vergerius den Churfürsten durch das Versprechen einer demnächst ab- zuhaltenden Kirchenversammlung für sich zu gewinnen, allein sowohl dieser wie die übrigen zu Schmalkalden versammelten Fürsten und Stände antworteten ausweichend. Sie beschlossen vielmehr, ihren Bund noch weiter zu verlängern und auszudehnen, und auf den Zu- sammenkünften zu Frankfurt (April 1536) und Schmalkalden (29. September 1536) ward derselbe nochmals erneuert, es traten auch noch neue Mitglieder bei, so Herzog Ulrich von Würtemberg, die Her- zöge von Pommern und Anhalt und mehrere Städte, nachdem noch vorher Melanchthon eine Vergleichsformel (Con60rdia Vitembergensis) mit einigen oberdeutschen, den Schweizern anhängenden Städten ent- worfen hatte (15. Mai 15 36). Es ward hier auch die Höhe des auf gemeinschaftliche Kosten zu haltendes Kriegsheeres näher bestimmt und Johann Friedrich von Sachsen und Philipp von Hessen zu Haupt-
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