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1. Geschichte Sachsens und seiner Fürsten - S. 61

1855 - Dresden : Meinhold
61 1541) dieses Bisthum zur Erledigung gelangt, und Johann Friedrich glaubte, jetzt sei die Zeit gekommen, die Reformation, welche allerdings schon in demselben Wurzeln geschlagen, hier vollständig einführen zu können. Er protestirte also gegen eine vom Capitel vorgenommene Wahl des Julius Pflugk zum Bischof und beschloß, als Landesherr das Bisthum zu säcularisiren. Zwar nahm der Kaiser die Reichs- unmittelbarkeit des Stifts in Schutz und befahl dem Churfürsten (18. Juni 1541), die Wahl Pflugks anzuerkennen, allein derselbe nahm darauf keine Rücksicht, sondern er ernannte Nicolaus von Ams- dorf, der aber dem protestantischen Glauben angehörte, zum geistlichen Verweser desselben und setzte ihm einen Verwalter der weltlichen Ge- richtsbarkeit an die Seite, verwendete aber die bischöflichen Einkünfte, nach Abzug eines jährlichen Gehaltes für jene, zu milden Stiftungen. Karls V. unglücklicher Feldzug in Afrika (1541) und Ferdinand's Bedrängniß durch den Türkenkaiser Solimán bewirkten cs gleichwohl, daß auch der neue Reichstag zu Speier (1542) nicht ungünstig für die Sache der Protestanten ausfiel, im Gegentheil die Regensburger Beschlüsse wurden auf 5 Jahre bestätigt. Unterdessen war Heinrich der Fromme (18. August 1541) nach kurzer Regierung in den albertinischen Ländern gestorben und ihm sein Sohn, der an Jahren junge aber sehr kluge Herzog Moritz, gefolgt. Der- selbe hatte zwar früher einige Zeit an Johann Friedrichs Hofe gelebt, allein obgleich Beide demselben Glauben zugethan waren, gab es doch manche Veranlassung, die eine wahre Innigkeit zwischen ihnen verhinderte. Dazu kam, daß Luther das Mißtrauen, welches Johann Friedrich gegen seinen Vetter hegte, theilte und bei jenem noch steigerte, Moritz aber durch Philipp von Hessen, seinen Schwiegervater, dem Johann Friedrich auch grollte, gegen diesen eingenommen worden war. Da er nun überdieß auch sich von dem Schmalkaldischen Bunde abwendete, so war es kein Wunder, daß der glaubenseifrige Churfürst seinem jun- gen Vetter wenig protestantischen Sinn zutraute und ihm immer mehr entfremdet ward. Dazu kamen aber auch noch äußere Mißver- hältnisse. Nach dem zwischen den Brüdern Ernst und Albrecht vorgenomme- nen Theilungsvertrag sollte das Bisthum Meißen und natürlich auch das dazu gehörige Collegiatstift Wurzen beiden sächsischen Linien ge- meinschaftlich gehören. Gleichwohl befahl Johann Friedrich daselbst, ohne Herzog Moritz zu Rathe zu ziehen, die Türkensteuer zu erheben (1542) und die evangelische Lehre einzuführen, ließ auch die Stifts-
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