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1. Geschichte Sachsens und seiner Fürsten - S. 62

1855 - Dresden : Meinhold
stadt Wurzen selbst besetzen. Zum Schutz seiner Gerechtsame versam- melte Herzog Moritz bald ein kleines Heer, und schon stand er den Truppen seines Vetters schlagfertig gegenüber, als noch in der letzten Stunde Philipp von Hessen, den auch ein Abmahnungsschreiben Luthers unterstützte, den Frieden dahin vermittelte (10. April 1542), daß die Schutzgerechtigkeit beider Fürsten über das Bisthum Meißen und Alles, was dazu gehörte, abermals anerkannt und nur die Moda- lität naher bestimmt ward. Weil diese unblutige Fehde aber gerade zu Ostern geschlichtet ward, so nannte der Volkswitz dieselbe den Fladenkrieg. Hatte nun auch anscheinend zwar eine Aussöhnung zwischen den beiden so nahe verwandten Fürsten stattgefunden, so sah der staatskluge Moritz doch ein, daß sein starrsinniger Vetter für ihn kein Bundesgenosse sei, er nahm daher auch keinen thätigen Antheil an dem von diesem und Landgraf Philipp von Hessen gegen den wilden Herzog Heinrich den jüngern von Braunschweig, der die Städte Goslar und Braun- schweig wegen ihrer Theilnahme am schmalkaldischen Bunde auf das Härteste drückte, unternommenen Feldzug. Derselbe ward in Zeit von vier Wochen durch die Eroberung des herzoglichen Landes beendigt, der Herzog verjagt, in seinen Besitzungen die Reformation eingeführt und ein vom Reichskammergericht ausgegangener Befehl der Restitu- tion des eroberten Landes an seinen Landeshcrrn durch einen Beschluß des protestantischen Convents zu Schweinfurt (4. December 1542) entschieden abgelehnt. Ein neuer zu Nürnberg (im Januar 1543) abgehaltcner Reichs- tag, auf dem übrigens Churfürst Johann Friedrich nicht erschien, führte abermals zu keinem Resultate, wohl aber gestand der Kaiser im näch- sten Jahre auf dem Reichstage zu Speier (1544) den protestantischen Ständen zu, daß die regensburger Beschlüsse bis zur Erledigung der religiösen Streitpunkte auf einer deutschen Kirchenversammlung in Kraft bleiben sollten, und der Churfürst von Sachsen ließ sich dadurch auch bestimmen, die Wahl Ferdinands zum römischen König nunmehr auch ohne Vorbehalt anzuerkennen (11. Mai 1544), wofür ihm der Kaiser auch durch Bestätigung seines Ehevertrags mit Sibylla von Cleve die Nachfolge in den Besitzungen für sich und seine Nachkommen sicherte. Mittlerweile hatte aber Herzog Heinrich von Braunschweig den ' Versuch gemacht, mit bewaffneter Hand sein laut der auf dem Wormser- Reichstage (Juli 154 5) gemachten Capitulation im Namen des Kai-
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