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1. Geschichte Sachsens und seiner Fürsten - S. 77

1855 - Dresden : Meinhold
77 Vetter Johann Friedrich, von dessen Geschick das seines geliebten Schwiegervaters Philipp von Hessen nicht zu trennen war, mit dem Kaiser wieder zu versöhnen, oder doch wenigstens den Schlag, der ihn treffen sollte, für das Haus Wettin, dessen fast einzige und beste Stütze er war, möglichst unschädlich zu machen. Verhinderte nun auch seines Vetters Hartnäckigkeit und Mißtrauen gegen seine Person eine Ver- mittelung mit dem Kaiser, so gelang es ihm doch auf der andern Seite durch seine staatskluge Haltung in dem nun folgenden Schmal- kaldischen Kriege seiner Familie die angestammten Länder zu erhalten. Auch hat die Nachwelt, welche unpartheiisch die Lage der damaligeil Verhältnisse zu würdigen vermochte, ihn mit Recht von dem Jahrhun- derte lang auf ihm ruhenden Verdacht befreit, als habe er absichtlich und wohlüberlegt und durch einen mit dem Kaiser abgeschlossenen, ihm diesen Preis zuerkennenden Vertrag (s. oben S. 65) die ernestinische Linie von der Churwürde und den damit verbundenen Besitzungen verdrängt. Kaum hatte jedoch Moritz den Churhut aus der Hand des ihm so wohl gewogenen Karls V. empfangen, so traten Verhältnisse ein, welche neue schwere Verwickelungen für ihn herbeiführten. Der Landgraf Philipp von Hessen stand nach Johann Friedrichs Gefangennehmung bei Mühlberg noch unbesiegt im Felde, sah jedoch ein, daß ihn ein ähnliches Schicksal bedrohe. Um nun seinen Unter- thanen die Drangsale eines schweren Krieges, dessen Ausgang kaum zweifelhaft sein konnte, zu ersparen, nahm er die vermittelnde Fürsprache seines Schwiegersohnes und des Churfürsten Joachim von Branden- burg bei dem Kaiser an. Diese führte auch zu dem von letzterem ge- gebenen Versprechen, daß, wenn der Landgraf Fußfall und Abbitte thun und mehrere andre, allerdings sehr schwere Bedingungen erfüllen würde, ihm seine Ergebung weder zur Leibesstrafe noch ewigem Ge- sängniß gereichen, er auch an Land und Leuten weiter nichts verlieren solle. Sei es nun, daß die Churfürsten gegründete Ursache zu haben glaubten, der Kaiser werde überhaupt von einer Gefangensetzung des Landgrafen absehen, oder daß sie den Ausdruck: ewiges Gefängniß, mißverstanden und geglaubt hatten, es sei darunter einiges Gefängniß ge- meint, oder daß das Wort „einiges" in „ewiges" durch Fälschung verwan- delt worden war, sie luden ihn (4. Juni 1547) nach Halle ein und verpflichteten sich, daß er weder am Leibe noch am Gute noch mit Ge- fängniß, Bestrickung oder Schmälerung des Landes beschwert werden solle, gelobten auch, daß wenn anders verfahren werde, sie sich persön-
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