1855 -
Dresden
: Meinhold
- Autor: Gräße, Johann Georg Theodor
- Hrsg.: ,
- Sammlung: Geschichtsschulbuecher vor 1871
- Schulbuchtyp (WdK): Lesebuch
- Inhalt Raum/Thema: Vaterländische Geschichte, Sachsen
- Inhalt: Zeit: Mittelalter, Neuzeit
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lich für ihn einstellen wollten. Derselbe traute auch ihren Versicher-
ungen, begab sich nach Halle (19. Juni) und nachdem er die kaiserliche
Capitulationsurkunde unterzeichnet, that er in feierlicher Versammlung
Abbitte vor dem Kaiser. Nachdem er in seine Herberge zurückgekehrt
war, setzte er sich mit den beiden Churfürsten zur Tafel, allein als er
nach Beendigung derselben sich mit Bretspiel unterhalten wollte, ward
ihm und diesen von den kaiserlichen Rathen eröffnet, daß er in Haft
bleiben müsse. Zwar versuchten Moritz und Joachim sowohl hier wie
nachher in Naumburg den Kaiser zur Aenderung dieses Beschlusses zu
bewegen, allein vergebens, er drohete ihnen sogar, den Landgrafen
mit nach Spanien zu führen, wenn sie noch weitere Schritte thäten.
So hatte denn der Kaiser in kurzer Zeit den schmalkaldischen Bund
so gut wie vernichtet: die beiden Häupter desselben waren gefangen,
ihre Heere aufgelöst und auch die übrigen Mitglieder desselben mußten
sich nothgedrungen unterwerfen, nur das alte Magdeburg widerstand
noch, ward aber dafür mit der Acht belegt (27. Juli 1547).
Unterdessen hatte Moritz auf einem zu Leipzig (15. Juli 1 54 7)
versammelten Landtage den Ständen seiner alten und seiner neuerwor-
benen Besitzungen eine Rechtfertigung seines Verhaltens gegen seinen
Vetter vorgelegt und ihnen versprochen, die evangelische Religion in
Allem zu schützen, für Schulen und Universitäten durch Anstellung
tüchtiger Lehrer zu sorgen, überhaupt nach bestem Vermögen das Land
zu regieren. Jene kamen ihm auch bereitwillig entgegen, als er aber
vorschlug, aus ihnen einen beständigen Ausschuß zu errichten, mit dem
er sich bei dringenden Angelegenheiten sogleich berathen könne, ver-
weigerten sie es, weil sie dadurch die allgemeinen Landtage für gefähr-
det hielten.
Mittlerweile hatte der neue Reichstag zu Augsburg (1. Septem-
der 1547) seinen Anfang genommen, und es war diesem vom Kaiser,
der über die Verlegung des Trientiner Concils nach Bologna (11. März
154 7) erbittert war, eine von dem katholischen Bischof von Naumburg
Julius Pflugk und dem Brandenburger Theologen Johann Agricola
unter Mitwirkung anderer Gottesgelehrten beider Partheien entworfene
Glaubenönorm, die unter dem Namen des Augsburger Interims be-
kannt ist (Januar 1548), vorgelcgt worden, worin auf Grundlage
der schon 1541 verglichenen Artikel den Protestanten der Gebrauch
des Kelchs beim Abendmahl und die Priesterehe nebst einigen andern
weniger bedeutenden Rechten bis zur Entscheidung des Concils zuge-
standen ward.