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1. Geschichte Sachsens und seiner Fürsten - S. 78

1855 - Dresden : Meinhold
78 lich für ihn einstellen wollten. Derselbe traute auch ihren Versicher- ungen, begab sich nach Halle (19. Juni) und nachdem er die kaiserliche Capitulationsurkunde unterzeichnet, that er in feierlicher Versammlung Abbitte vor dem Kaiser. Nachdem er in seine Herberge zurückgekehrt war, setzte er sich mit den beiden Churfürsten zur Tafel, allein als er nach Beendigung derselben sich mit Bretspiel unterhalten wollte, ward ihm und diesen von den kaiserlichen Rathen eröffnet, daß er in Haft bleiben müsse. Zwar versuchten Moritz und Joachim sowohl hier wie nachher in Naumburg den Kaiser zur Aenderung dieses Beschlusses zu bewegen, allein vergebens, er drohete ihnen sogar, den Landgrafen mit nach Spanien zu führen, wenn sie noch weitere Schritte thäten. So hatte denn der Kaiser in kurzer Zeit den schmalkaldischen Bund so gut wie vernichtet: die beiden Häupter desselben waren gefangen, ihre Heere aufgelöst und auch die übrigen Mitglieder desselben mußten sich nothgedrungen unterwerfen, nur das alte Magdeburg widerstand noch, ward aber dafür mit der Acht belegt (27. Juli 1547). Unterdessen hatte Moritz auf einem zu Leipzig (15. Juli 1 54 7) versammelten Landtage den Ständen seiner alten und seiner neuerwor- benen Besitzungen eine Rechtfertigung seines Verhaltens gegen seinen Vetter vorgelegt und ihnen versprochen, die evangelische Religion in Allem zu schützen, für Schulen und Universitäten durch Anstellung tüchtiger Lehrer zu sorgen, überhaupt nach bestem Vermögen das Land zu regieren. Jene kamen ihm auch bereitwillig entgegen, als er aber vorschlug, aus ihnen einen beständigen Ausschuß zu errichten, mit dem er sich bei dringenden Angelegenheiten sogleich berathen könne, ver- weigerten sie es, weil sie dadurch die allgemeinen Landtage für gefähr- det hielten. Mittlerweile hatte der neue Reichstag zu Augsburg (1. Septem- der 1547) seinen Anfang genommen, und es war diesem vom Kaiser, der über die Verlegung des Trientiner Concils nach Bologna (11. März 154 7) erbittert war, eine von dem katholischen Bischof von Naumburg Julius Pflugk und dem Brandenburger Theologen Johann Agricola unter Mitwirkung anderer Gottesgelehrten beider Partheien entworfene Glaubenönorm, die unter dem Namen des Augsburger Interims be- kannt ist (Januar 1548), vorgelcgt worden, worin auf Grundlage der schon 1541 verglichenen Artikel den Protestanten der Gebrauch des Kelchs beim Abendmahl und die Priesterehe nebst einigen andern weniger bedeutenden Rechten bis zur Entscheidung des Concils zuge- standen ward.
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