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1. Geschichte Sachsens und seiner Fürsten - S. 99

1855 - Dresden : Meinhold
99 Sigismund und der Pfalzgraf Philipp Ludwig von Neuburg, welche ebenfalls Ansprüche auf die Nachfolge in dessen Ländern zu haben glaubten, sich mit Waffengewalt in Besitz derselben gesetzt hatten, wäh- rend Christian Ii. auf friedlichem Wege sein Erbfolgerecht auf Jülich und Cleve beim Kaiser durchzusetzen dachte, wollte er sich sogar als Mitglied der katholischen Liga aufnehmen lassen, wenn letztere ihm zur Behauptung und Durchführung seiner Ansprüche verhelfen wolle. Dieß geschah jedoch nicht, Rudolph Ii. belehnte zwar Churfürst Chri- stian (1. Juli 1610) für das Gesammthaus Sachsen mit den jülich- schen Ländern, allein „den Rechten eines Andern unbeschadet", und so schloß die Liga mit der Union (24.October 1610) einen Vergleich auf Niederlegung der Waffen, Pfalz Neuburg und Brandenburg, die sich zu gemeinschaftlicher Regierung und Vertheidigung Jülichs verständigt hatten, erhielten sich nach wie vor im Besitz desselben und Sachsen blieb nichts übrig, als bis in das verflossene Jahrhundert hinein seine übrigens wohl gegründeten Ansprüche, freilich stets vergebens, von Neuem mehrmals geltend zu machen. Unterdessen traten jene unglücklichen Mißverhältnisse zwischen Kaiser Rudolph Ii. und seinem Bruder Matthias ein, in Folge deren Ersterer Oestrcich, Mähren und Ungarn an Letzteren abtreten mußte (1608) . Sowohl hier als später bei dem von Rudolph den Böhmen (1609) ertheilten und auf Schlesien ausgedehnten Majestätsbriefe ließ jedoch der Churfürst von Sachsen den Protestanten seine kräftige Unterstützung bei Durchführung ihrer Forderung freier Religions- übung zu Theil werden, konnte es jedoch nicht verhindern, daß Matthias seinen schwachen Bruder endlich auch noch aus Böhmen verdrängte. Nicht lange darauf entriß ein Schlagfluß, welchen sich Christian Ii. durch einen Trunk auf die Hitze zugezogen, denselben sei- nem Lande (23. Juni 1611). Da ihm seine Gemahlin Hedwig von Dänemark keine Kinder geboren hatte, so folgte ihm sein zweiter Bruder Churfürst Johann Jjeory I. (1611—1656.) Nach einer in strenger, fast klösterlicher Erziehung verlebten Ju- gend sandte ihn sein Bormund Friedrich Wilhelm auf Reisen „um der auswärtigen Herrschaften und Potentaten Gebräuche und Gesetze zur Erlernung einer völligen Regierungewissenschast zu sehen und zu
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