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1. Geschichte Sachsens und seiner Fürsten - S. 105

1855 - Dresden : Meinhold
105 einstweilen die Markgrafenthümer Ober- und Niederlausitz, unter- pfändlich einzuräumen. Ein vom Kaiser (30. April 1620) an Friedrich V. von der Pfalz erlassenes Abmahnungsschreiben, worin ihm die Acht angekündigt ward, wenn er bis zum 1. Juni 1620 Böhmen nicht herausgeben werde, blieb erfolglos, trotzdem daß derselbe auf die Hilfe der Union, die (3. Juli 1620) einen Waffenstillstand mit der Liga abschloß, nicht mehr rechnen konnte. So konnte Marimilian von Baiern seine ganze Kraft gegen ihn allein entfalten, er eroberte daher sehr bald (August 1620) Oberösterreich, und nachdem der Kaiser abermals in einem Handbrieftein (6. Juni 1620) dem Churfürsten von Sachsen be- theuert, es solle gegen die Religionsfreiheit der Lutheraner und aller Hussiten nichts unternommen werden, rückte auch dieser mit einem Heere in die Oberlausitz (26. August 1620) ein und besetzte diese und Schlesien noch in demselben Jahre, worauf sich die schlesischen Stände durch den sogenannten Dresdner Accord (18. oder 28. Februar 1621) dem Kaiser unterwarfen, nachdem ihnen Johann Georg versprochen, sie im Falle einer Beeinträchtigung ihres Glaubens schützen zu wollen. Nicht lange vorher hatte der glänzende Sieg des Baiernherzogs Marimilian und seines Heerführers Tilly am weißen Berge bei Prag (8. November 1620) der kurzen Regierung des unglücklichen Friedrichs ein schnelles Ende gemacht, derselbe mußte fliehen und irrte von nun an als ein Geächteter unstät von einem Orte zum andern herum, ohne je wieder in den Besitz seiner Erblande kommen zu können, und sein tapferer, aber wilder Bundesgenosse Ernst von Mannsfeld, der sich noch bis ins Jahr 1621 in Böhmen gehalten hatte, mußte end- lich auch hier weichen und zog sich in die Oberpfalz. Jetzt begann aber Kaiser Ferdinand Ii. in Prag sein furchtbares Strafgericht über seine rebellischen Unterthanen, am 11. (21.) Juni 1621 wurden 28 bis dahin in Gefangenschaft gehaltene angebliche Rädelsführer des Aufstandes grausam hingerichtet, am 3. (13.)Decbr. desselben Jahres erschien das kaiserliche Edict, welches alle Prediger und Schullehrer, welche calvinistische Jrrthümer gelehrt oder an den Unruhen Theil genommen hätten, aus dem Lande vertrieb, und auf die Vorstellungen des sächsischen Hofs, doch hierbei die lutherischen Geistlichen auszunehmen, ward keine Rücksicht genommen. Ebenso wenig hörte der Kaiser auf dem Reichstage zu Regens- burg (December 1622) auf die Einreden des chursächsischen und chur- brandenburgischen Gesandten — beide Fürsten waren nicht persönlich
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