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1. Geschichte der neuesten Revolution - S. 10

1861 - Eisleben Leipzig : Klöppel G. E. Schulze
10 Gleichheit der bürgerlichen und politischen Rechte und ent- hielt außer andern die wichtige Verheißung, daß in allen Bundesstaaten eine landständische Verfassung stattfinden und gleichförmige Verfügungen über die Preßfreiheit getroffen werden sollten. Wie wenig nun auch diese neue, unter den Einflüssen des Auslandes entstandene Verfassung geeignet zu sein schien, Deutschlands Einheit, Größe, Macht und Wohlfahrt zu voller Entwickelung kommen zu lassen; so war dennoch nach den Zeiten der Ohnmacht, der Schande und tiefsten Erniedrigung auch diese Gestaltung der Dinge in Deutschland bei treuer und weiser Verwirklichung der in der Bundesakte den Völkern gemachten Zusicherungen noch als ein großes Glück, als der Anfang einer neuen aufstei- genden Bewegung zu betrachten. Während die kleinern norddeutschen Staaten ihre alten Ständeverfassungen beibe- hielten, wurden in den süddeutschen Staaten konstitutionelle Verfassungen eingeführt. Auch König Friedrich Wil- helm Iii. von Preußen hatte in der berühmten Kabincts- ordre vom 22. Mai 1815 die Einführung von Reichs- ständen verheißen, nachmals aber, durch manche Erschei- nungen der Zeit bedenklich gemacht und in der konstitu- tionellen Staatsform für Preußens Einheit und Macht Gefahr ahnend, sich auf die Einführung von blos bera- thenden Provinzialständen beschränkt. Ueberhaupt kam auch in Preußen der Staatsgrundsatz des österreichischen Staatskanzlers Fürstert von Metternich immer mehr in Geltrurg, nach welchem Aufrechterhaltung alles Dessen, was vorhanden ist, als höchstes Ziel einer weisen Politik be- zeichnet wurde. Selbst Männer, wie Arndt, Jahn u. A., deren Wort und Beispiel in den Zeiten der Roth von so großer Wirkung gewesen, wurden nun als Förderer ge- fährlicher Neuerungen vor Gericht gestellt, ihrer Aemter entsetzt, von der Polizei überwacht. Daher fehlte es auch in Deutschland nach der franzö- sischen Julirevolution nicht ganz an revolutionären Bewe- gungen, namentlich in Braun schweig, in den König- reichen Sachsen und Hannover, im Kurfürstenthum Hessen-Kassel, und auch in diesen Ländern wurden ge- mäß den Volkswünschen und -Bedürfnissen ähnliche Verfas- sungen bewilligt, wie sie Bayern, Württemberg und andere Staaten schon länger besaßen. In den beiden größer» Staaten jedoch blieb es nach der Julirevolution verhältniß- mäßig ruhig, zumal da in Preußen dein unumschränkten
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