1861 -
Eisleben Leipzig
: Klöppel G. E. Schulze
- Autor: Nitzelnadel, Friedrich August
- Hrsg.: Christlicher Verein im Nördlichen Deutschland
- Sammlung: Geschichtsschulbuecher vor 1871
- Bildungsstufen (OPAC): Sonstige Lehrmittel, alle Lernstufen
- Konfession (WdK): Evangelisch-Reformiert
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Gleichheit der bürgerlichen und politischen Rechte und ent-
hielt außer andern die wichtige Verheißung, daß in allen
Bundesstaaten eine landständische Verfassung stattfinden und
gleichförmige Verfügungen über die Preßfreiheit getroffen
werden sollten. Wie wenig nun auch diese neue, unter den
Einflüssen des Auslandes entstandene Verfassung geeignet
zu sein schien, Deutschlands Einheit, Größe, Macht und
Wohlfahrt zu voller Entwickelung kommen zu lassen; so
war dennoch nach den Zeiten der Ohnmacht, der Schande
und tiefsten Erniedrigung auch diese Gestaltung der Dinge
in Deutschland bei treuer und weiser Verwirklichung der
in der Bundesakte den Völkern gemachten Zusicherungen noch
als ein großes Glück, als der Anfang einer neuen aufstei-
genden Bewegung zu betrachten. Während die kleinern
norddeutschen Staaten ihre alten Ständeverfassungen beibe-
hielten, wurden in den süddeutschen Staaten konstitutionelle
Verfassungen eingeführt. Auch König Friedrich Wil-
helm Iii. von Preußen hatte in der berühmten Kabincts-
ordre vom 22. Mai 1815 die Einführung von Reichs-
ständen verheißen, nachmals aber, durch manche Erschei-
nungen der Zeit bedenklich gemacht und in der konstitu-
tionellen Staatsform für Preußens Einheit und Macht
Gefahr ahnend, sich auf die Einführung von blos bera-
thenden Provinzialständen beschränkt. Ueberhaupt
kam auch in Preußen der Staatsgrundsatz des österreichischen
Staatskanzlers Fürstert von Metternich immer mehr in
Geltrurg, nach welchem Aufrechterhaltung alles Dessen, was
vorhanden ist, als höchstes Ziel einer weisen Politik be-
zeichnet wurde. Selbst Männer, wie Arndt, Jahn u.
A., deren Wort und Beispiel in den Zeiten der Roth von
so großer Wirkung gewesen, wurden nun als Förderer ge-
fährlicher Neuerungen vor Gericht gestellt, ihrer Aemter
entsetzt, von der Polizei überwacht.
Daher fehlte es auch in Deutschland nach der franzö-
sischen Julirevolution nicht ganz an revolutionären Bewe-
gungen, namentlich in Braun schweig, in den König-
reichen Sachsen und Hannover, im Kurfürstenthum
Hessen-Kassel, und auch in diesen Ländern wurden ge-
mäß den Volkswünschen und -Bedürfnissen ähnliche Verfas-
sungen bewilligt, wie sie Bayern, Württemberg und andere
Staaten schon länger besaßen. In den beiden größer»
Staaten jedoch blieb es nach der Julirevolution verhältniß-
mäßig ruhig, zumal da in Preußen dein unumschränkten