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1. Geschichts-Bilder - S. 351

1865 - Langensalza : Greßler
Kapitulationen (Vergleichungen oder Wahlverträge) die Königs- macht zu beschränken, bis der Staat eine demokratische Adels- republik wurde. — Der Bauer lebte in einer drückenden Leib- eigenschaft, und der Bürger wurde in seiner untergeordneten Stel- lung erhalten. Das staatliche Leben war nur ein immerwährender Zank unter den Adelsparteien, der oft in offenen Kampf ausartete. Die stürmischen Berathungen auf den Reichstagen fonnten durch den vernichtenden Einspruch (wenn auch nur eines einzigen Mit- gliedes) keinen fördernden Einfluß für die Wohlfahrt des Staates haben. Der König war fast ohne alle Gewalt, denn die Macht befand sich in den Händen des Adels. Dieser lebte wie ein kleiner König auf seinen Gütern und herrschte in unbeschränkter Freiheit über seine Bauern. Nur er hatte Zugang zu den höheren Aemtern und Würden; nur er wählte bei Erledigung des Thrones den König. Nie war wohl die Verfassung eines Staates unglücklicher, als die von Polen, und eben dieses bereitete den allmäligen Untergang des- selben vor. Friedrich August, Kurfürst von Sachsen, der Starke genannt, wurde 1697 zum Könige von Polen gewählt und empfand bald die lähmende Hand des ihm feindlich gesinnten Adels, als er den Plan faßte, die Königsmacht mit Hülfe seiner Sachsen und Bundesge- nossen wieder zu heben. Freilich wurde der kriegerische Sinn des Adels durch die vom Hofe ausgehende Prachtliebe und Ueppigkeit gebrochen, wodurch dem Könige es gelang, durch Unterstützung und Bestechlichkeit sich eiiüge Anhänger zu verschaffen; es zogen aber damit alle Laster ein, die ein schwelgerisches Leben mit sich bringt. Dabei war die religiöse Duldung gegen Andersdenkende in Ver- folgungssucht ausgeartet. Ein außerordentlicher Reichstag (1717) hatte den Nichtkatholiken (Dissidenten) verboten, Kirchen zu bauen; überhaupt suchte die von beu Jesuiten geleitete Adelspartei densel- den alle kirchlichere und bürgerlichen Rechte zu entreißen, und wirk- lich wurden sie durch Reichstagsbeschluß 1733 sowohl von der Wahl der Volksvertreter, wie von allen Staatsämtern ausgeschlossen. In demselben Jahre starb August U., und obgleich der zusam- mengetretene Adel einen Einheimischen, den Schwiegersohn des Kö- nigs Ludwig Xv., S tanislans Lesczinski, zum Könige wählte, so gelang es doch den Bemühungen des österreichischen und russi- schen Hofes, ihn aus Polen zu verdrängen und den Mitbewerber, Kurfürst August Hl, auf den polnischeil Thron zu bringen und ihn darauf zu erhalten. Unteu seiner Herrschaft hatte die Gesetz- losigkeit einen so hohen Grad erreicht, daß das Reich unter der bisherigen Verfassung keine Lebenskraft mehr zu haben schien. Dieser Zustand war zu lockend und verführend für die angrenzenden Monar- chen, um sich nicht hineinzumischen und bei günstiger Gelegenheit Vortheüe davon zu ziehen. Die Russen ließen ihre Heere durch
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