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1. Auszug aus dem Lehrbuche der Weltgeschichte für Schulen - S. 260

1882 - Münster : Coppenrath
260 Viernnddreiigster Abschnitt. Maximilian I. Die Kejormation. Deutschland unter Maximilian I. (14931519). Einfhrung des cwigeir Landfriedens und des Reichskammergerichtes. Einteilung Deutschlands in zehn Kreise. Erfolgreiche Verbindung zur Vergrerung seiner Hausmacht. Gegen das Ende seiner Regierung beginnt die Reformation und breitet sich unter seinem Nachfolger/Karl V., immer weiter aus. Maximilian I. (1493 bis 1519). In jener so viel-fach aufgeregten und sich vllig umgestaltenden Zeit, von 1493 bis 1519, regierte in Deutschland Maximilian I., der Sohn Friedrichs Iii. Er war einer der herrlichsten Regenten Deutsch-lands; in allen seinen Handlungen bewies er sich rasch und unternehmend. Immer voran, wo es Deutschlands Ehre galt, bil-bete er auch den Mittelpunkt einer groen geistigen Thtigkeit. Die ersten Dichter und Knstler waren von ihm hochgeehrt. Er war ihr Freund, ihr Frderer. Er selbst sprach mehre Sprachen, schrieb mehre Bcher. Ihm hat Deutschland viele ntzliche An-stalten zu verdanken. Er war es, der dem wilden Faustrecht ein endliches Ziel setzte. Im Jahre 1495 hielt er einen Reichstag zu Worms, auf welchem der ewige Landfrieden beschlossen wurde. Bei Strafe der Reichsacht, bei Verlust aller Lehen und Rechte sollten nunmehr alle Befehdungen aufhren. Die bereits milder gewordenen Sitten, und die durch die Ersiudung des Schie-Pulvers vernderte Kriegfhrung, welche den Raubrittern hinter den Mauern ihrer Felsenburgen keinen Schutz mehr lie, waren zur Erreichung dieses Zieles sehr gnstig. Sollte aber dieser Landfrieden Bestand haben, so mute auch notwendig ein Gerichtshof vorhanden sein, bei welchem jeder sein Recht nachsuchen konnte. Es wurde deshalb ein R e i ch s -kmmergericht angeordnet, das aus einem Kammerrichter und sechzehn Beisitzern bestand. Am 31. Oktober 1495 wurde es zu Frankfurt a. M. erffnet; nachher wurde es nach Speyer und im Jahre 1689 nach Wetzlar verlegt. Um Ruhe und Ordnung besser zu handhaben, wurde Deutschland in zehn Kreise eingeteilt. Diese waren: der sterreichische, bayerische, schwbische, frnkische, oberrheinische, kurrheinifche, westflische, niederschsische, ober-
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