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1. Die brandenburgisch-preußische Geschichte - S. 19

1837 - Leipzig : Crayen
19 Die Markgrafen Otto I., Johann l. und Otto Hi. Fluren umgeschaffen zu sehen, um jede Spur der langen Kriege zu verwischen. Es war aber nicht leicht, aus jenen seit Jahren mit Unkraut bedeckten Feldern fruchtbare Aeckec und grasreiche Weiden zu bilden; denn außerdem, daß es noch immer in den Marken an Hän- den zur Arbeit fehlte, so mußte auch dem sandigen Boden Branden- burg's im Schweiße des Angesichts das abgewonnen werden, was er den Bewohnern zu des Leibes Nahrung und Nothdurft liefern sollte. Daher ist es gewiß rühmenswerth, wenn dessen ungeachtet der inner» Wohlstand des Landes zunahm. Auch an äußerer Macht und Ehre gewann Otto. Er war treu ergeben dem mächtigen deutschen Kaiser Friedrich, genannt Barbarossa, d. h. Rothbart. Zum Lohn für diese Treue und manche Diensis ertheilte er dem brandenburgischen Fürstenhaufe das Amt eines Erz- kämmerers des deutschen Reichs. Es gab damals in Deutsch- land vier große Reichs-Ehrenämter, die den vornehmsten deutschen Fürsten, den Herzogen, ertheilt wurden, und welche diese bei deir Krönungen der deutschen Kaiser zu verwalten hatten. Eins derselben war auch das Erzkämmereramt. Als Erzkammerec hatte der Fürst bei den Krönungen dem Kaiser das Sceptec vorzutcagen, für den An- zug und noch einige andere Dinge zu sorgen. Aber der eigentliche Vorzug dieser Aemter war, daß ihre Besitzer als die ersten und vor- nehmsten Fürsten im deutschen Reiche angesehen wurden, und von ihnen eigentlich die Wahl des Kaisers geschah. Hatte Otto von dieser Würde nur Ehre, so mußte es ihm doch angenehm sein, zu den ersten Reichsfürsten gezählt zu werden, und wie wichtig in der Folge diese Sache für unser Vaterland wurde, wird uns unsere Ge- schichte noch erzählen. Augenscheinlicher gewann Otto dadurch, daß ihm Kaiser Friedrich fast zu derselben Zeit die Lehnsherrschaft über Pommern ertheilte. Das Recht der Lehnsherrschaft bestand darin, daß der Besi- tzer eines Landes ohne Einwilligung des Lehnsherrn seine Besitzungen nicht verkaufen, verpfänden, oder doch sonst versplittern durfte, und daß, falls die Familie des Besitzers ausstarb, das ganze Land erb- und eigenthümlich an den Lehnsherrn siel. In den Jahren von 1220 bis 1267 regierten zwei Brüder, Johann I. und Otto Iii., gemeinschaftlich. Sie lebten in der größ- ten brüderlichen Eintracht, und durch ihre vereinigten Bemühungen brachten sie sehr viel Gutes zu Stande. In den ersten Jahren ihrer Regierung erschreckte der Klang der Waffen das brandenburgische Land. Der Erzbischof von Magdeburg und der Bischof von Halberstadt tra- ten als Feinde gegen die beiden Brüder auf. Und es waren dies zwei mächtige Feinde. Das sollten die Markgrafen mit Schrecken erfahren. Zuerst verloren sie bei der Stadt Plauen eine große Schlacht. Sie mußten bis nach Spandau flüchten und ihr Land den bischöfli- chen Heeren preis geben, die mit Feuer und Schwert in demselben wütheten. In einer zweiten Schlacht wurde Markgraf Otto sogar 2*
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