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1. Handbuch der Geschichte der Lande Hannover und Braunschweig - S. 130

1864 - Hannover : Hahn
130 Auch mit den Städten seines Landes, namentlich Brann- schweig, hatte er viel dnrchznfechten. So wie Reichthnm und innere Bedeutung des Gemeinwesens wuchsen, wollten die Städte auch eine größere Unabhängigkeit haben, ihr Gemeinwesen, den Umstän- den und eigenen Bedürfnissen gemäß, selbst 311 regeln. Namentlich strebten sie nach dem Privileg, sich selbst zu schützen, statt daß der Landesherr als Voigt der Schützende war; ferner nach eigener Gerichtsbarkeit und Freiheit der Wahlen für die städtischen Aemter. Solche Versuche nun wurden zwar, — wie 1340, — von Mag- nus blutig unterdrückt; allein sie wiederholten sich, und am Ende seiner Negierung hatte er nicht allein alle jene Privilegien den Städten geben müssen, sondern das reiche Brannschweig war auch im Besitz der Schlösser Scheningen, Assebnrg, Jerxheim, Hessen, Vorsfelde und Campen, theils durch Kauf, theils als Pfand für Darlehen, und hatte dadurch die eigene Macht dem Landesherrn gegenüber nicht wenig vergrößert. Allein nicht diese oder ähnliche Ereignisse, die sich mit schwanken- dem Erfolge hier nach großein, dort nach kleinerem Maßstabe in allen Ländern und Gegenden Deutschlands damals wiederholten, sind es, welche die Negierung Magnus des Frommen merkwürdig machen. Sie wird es im höchsten Grade durch die Familien-Ver- hältnisse und die dadurch entstandenen Verwickelungen der einzel- nen Linien im welfischen Hanse zur Zeit, als eine derselben, die .lünebnrg'sche, unter Herzog Wilhelm im Begriff war einzngehen. Es sei hierbei vorerst nochmals auf das verwiesen, was schon im vorigen §.17 bei Erwähnung der letzten Regierungsjahre jenes Fürsten gesagt ist. Um hier in zusammenhängender Erzählung der Schicksale der braunschweig'schen Linie zu gedenken, sei daran er- innert, daß Magnus nach dem Tode seines für die lünebnrgssche Succession bestimmten Sohnes Ludwig, sofort, den Tractaten von 1355 gemäß, dessen Bruder Magnus Ii. den Jüngern, Hguatus, an dessen Stelle und in dessen künftige Rechte einsetzte. Die Aussicht, daß sich in dieser Hand demnächst die meisten welfischen Besitzungen wieder vereinigen sollten, machen diese Per- sönlichkeit zu einer höchst merkwürdigen in der vaterländischen Ge- schichte. Von Jugend ans eigenwillig, veränderlich, ohne Ausdauer und nur der augenblicklichen Laune, nicht festen Grundsätzen fol- gend, war ihm das Fehde-Leben die einzige Beschäftigung, die sei- -
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